Gütliche Einigung gescheitert Klage: Harald Schmidt droht saftige Zahlung

Köln (rpo). Eine gütliche Einigung zwischen Entertainer Harald Schmidt und einem früheren Geschäftspartner scheiterte am Montag vor dem Kölner Landgericht. Der Kläger verlangt die fünffache Summe von Schmidt als die Vergleichszahlung vorsehen würde und zweifelt die Echtheit einer Vertragsunterschrift von Harald Schmidt an. Aus dem Rechtsstreit drohen negative Folgen für Schmidts neue ARD-Sendung.

Im Streit zwischen Entertainer Harald Schmidt und einem früheren Geschäftspartner ist am Montag vor dem Kölner Landgericht eine gütliche Einigung vorerst gescheitert. Eine nächste Runde wurde für den 30. März einberufen. Der Entertainer selbst erschien nicht vor Gericht.

Er ließ sich von Bonito-Geschäftsführerin Sigrid Korbmacher sowie seinen Anwälten vertreten. Schmidt ist auch Mehrheitseigner von Bonito, die die Harald-Schmidt-Show für Sat1 produzierte, bis zu deren Ende am 23. Dezember 2003.

Kläger Thomas Schmidt, der früher als "Einheizer Schmitti" das Publikum vor der Show in Stimmung brachte, kaufte im November 2002 für 10.000 Euro 20 Prozent der Anteile an Bonito. Harald Schmidt hielt 60 Prozent, Korbmacher 20 Prozent. Die beiden Männer sind nicht miteinander verwandt.

Thomas Schmidt, so geht aus Äußerungen seines Anwalts Ulf Dobberstein hervor, verließ sich auf eine Klausel im Gesellschaftervertrag von Bonito, wonach Harald Schmidt einem Wettbewerbsverbot unterliege und mit keiner anderen Firma Fernsehshows produzieren dürfe. Damit wäre er an dessen künftigen Einnahmen beteiligt gewesen.

Harald Schmidt hatte aber schon im Februar 2002 eine "Harald Schmidt GmbH" gegründet, die unter anderem Werbung produzierte, aber auch an der von Bonito produzierten Sat1-Comedyshow "Was guckst Du?" mit Kaya Yanar beteiligt war. Gleichzeitig, so Harald Schmidts Anwalt Wolfgang Prinz, hob der Entertainer als Mehrheitsgesellschafter von Bonito das Wettbewerbsverbot auf.

Harald Schmidts Unterschrift angezweifelt

Dass es dabei mit rechten Dingen zuging, stellen Thomas Schmidt und Anwalt Dobberstein in Frage. Ein Schriftsachverständiger habe Zweifel an der Echtheit der Unterschrift von Harald Schmidt geäußert, sagte Dobberstein. Würde das Gericht die Aufhebung des Wettbewerbsverbots für ungültig erklären, hätte das auch Auswirkungen auf Kogel & Schmidt, die der Late-Night-Talker zusammen mit dem Ex-Sat1-Geschäftsführer Fred Kogel für die neue Show in der ARD gegründet hatte.

In der Verhandlung appellierte der Vorsitzende Richter Hannsgeorg Hoch mehrere Male an die Streitparteien, sich auf einen Vergleich zu einigen - ohne Erfolg. Zu weit gingen die finanziellen Vorstellungen beider Seiten auseinander. Am 30. März will Hoch nun entscheiden, ob das Verfahren mit einer Beweisaufnahme fortgesetzt wird und ein Sachverständigengutachten über die Unterschrift von Harald Schmidt eingeholt wird. Parallel läuft außerdem noch ein Arbeitsgerichtsverfahren, in dem Thomas Schmidt gegen seine Kündigung bei Bonito vorgeht.

Der Kläger lehnte am Montag eine Vergleichszahlung von 10.000 Euro ab und fordert stattdessen mindestens 50.000 Euro.

(afp)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort