Erfurt Kunstfreiheit geht vor Arbeitsschutz

Erfurt · Das Bundesarbeitsgericht weist Klagen von zwei "Der Alte"-Darstellern gegen ihre Zeitverträge zurück.

Die beiden Schauspieler Pierre Sanoussi-Bliss (55) und Markus Böttcher (53) sind auch vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit ihren Klagen gegen ihren Rauswurf aus der Serie "Der Alte" gescheitert. In der ZDF-Krimireihe hatten sie jahrelang wichtige Rollen gespielt.

Das höchste deutsche Arbeitsgericht bestätigte damit vorhergehende Entscheidungen des Münchner Arbeitsgerichtes sowie des bayerischen Landesarbeitsgerichts. Sanoussi-Bliss und Böttcher hatten ursprünglich gegen die zuständige Produktionsfirma geklagt, die sie nach jahrzehntelanger Zusammenarbeit kurzfristig vor die Tür setzte.

Im Herbst 2014 kam man beim ZDF zu dem Entschluss, die beiden durch jüngere Schauspieler zu ersetzen. Auch ein Klassiker wie "Der Alte" brauche gelegentliche Veränderungen, um ausreichend Stoffpotenzial für heutige Geschichten zu haben, so die Begründung der Mainzer Rundfunkanstalt.

Beide Schauspieler hatten in all den Jahren immer wieder Kurzzeitverträge für einzelne Folgen abgeschlossen. Entsprechend argumentierten sie vor Gericht: Bei derart vielen aufeinanderfolgenden Kurzzeitverträgen handele es sich um "Kettenbefristungen", was letztlich einer Festanstellung bei der Produktionsfirma entspräche.

Zwei Gründe führten in den vorherigen Instanzen dazu, dass die beiden Schauspieler ihre Prozesse verloren. Erstens handele es sich bei ihren Verträgen nicht um Kettenbefristungen, da zwischen den Drehs immer wieder wochenlange Pausen lagen - und zweitens greife bei beiden als "programmgestaltenden Mitarbeitern" der Artikel 5 des Grundgesetzes zur Freiheit von Rundfunk und Kunst. Dazu gehöre, dass eine Figur auch aus einer Serie gestrichen werden dürfe. Das Erfurter Gericht musste nun also zwischen der Kunstfreiheit und dem Bestandsschutz für die Darsteller abwägen. Es entschied, dass das Interesse des Senders überwiegt, die Serie auch kurzfristig fortzuentwickeln - und damit auch Umbesetzungen der Schauspieler vorgenommen werden dürfen.

Die beiden Schauspieler, die bei der Verhandlung in Erfurt anwesend waren, reagierten enttäuscht, wollten sich zu der Entscheidung aber nicht weiter äußern.

(p-m)
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