Kassel/Köln "Let's Dance": Profis gelten als Leistungssportler

Kassel/Köln · Die Profi-Tänzer der RTL-Tanzshow "Let's Dance" sind keine Künstler, sondern Sportler. Werde in einer Unterhaltungsshow Tanz als Leistungssport dargestellt, handle es sich nicht um eine künstlerische Tätigkeit, für die die Künstlersozialversicherung Abgaben verlangen kann, entschied das Bundessozialgericht in Kassel. (AZ: B 3 KS 1/17) Seit 1983 können sich selbstständige Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichern. Dabei zahlen sie ähnlich wie sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer nur die Hälfte der Beiträge für ihre Kranken, Pflege- und Rentenversicherung. Die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss sowie von Unternehmen finanziert, die die publizistischen Beiträge verwerten.

In dem nun entschiedenen Rechtsstreit war die KSK der Meinung, dass die Profi-Tänzer der RTL-Tanzshow "Let's Dance" und der 2006 ausgestrahlten Variante "Dancing on Ice" als Künstler anzusehen sind. Die Kölner Produktionsfirma ITV Studios Germany sollte daher für sie Künstlersozialabgaben zahlen, insgesamt 22.225 Euro. Die Profis würden nur den Tanzsport darbieten, den sie in Turnieren auch zeigten, ganz nach den Regeln des Allgemeinen Deutschen Tanzlehrerverbandes, erklärten die Produzenten. Dies überzeugte auch das Bundessozialgericht. Nur weil es sich um eine Unterhaltungsshow handle, sei nicht jeder Teilnehmer ein Künstler.

(epd)
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