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Maischberger-Talk zu Abschiebungen "Duldung ist der schlimmste Status"

Düsseldorf · Bei Abschiebungen gibt es zwei Extreme: Mal werden Menschen ausgewiesen, die bestens integriert sind. Mal dürfen verurteilte Gewalttäter bleiben. "Ist die Politik zu lasch oder zu hart?" Diese Frage stellt Sandra Maischberger ihren Gästen in der aktuellen Sendung.

 TV-Talkerin Maischberger mit ihren Gästen.

TV-Talkerin Maischberger mit ihren Gästen.

Foto: ARD

Darum ging's

Eine 15-Jährige wird mit ihren Eltern nach Nepal ausgewiesen, obwohl sie hier geboren wurde und ein Gymnasium besucht hat. Ein Afghane tötet in einem Flüchtlingsheim einen Jungen. Obwohl er als verurteilter Gewalttäter bekannt war, konnte er in Deutschland bleiben. Beide Fälle haben jüngst für Aufsehen gesorgt: Was läuft in der Abschiebepraxis schief? Schiebt Deutschland zu wenige abgelehnte Asylbewerber ab? Und wenn, dann oft die Falschen? Diese Fragen diskutiert ARD-Talkerin Sandra Maischberger am Mittwochabend.

Die Gäste

Renate Künast, B'90/Grüne, Bundestagsabgeordnete
Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der CSU
Arnold Plickert, Gewerkschaft der Polizei
Nurjana Arslanova, Flüchtlingsaktivistin
Michael Multerer, Bürgermeister in Arnschwang
Bivsi Rana, abgeschobene Schülerin (per Liveschalte)
Stephan Kube, Elternvertreter an Bivsis Gymnasium in Duisburg

Frontverlauf

Der Fall aus Arnschwang in der Oberpfalz hat für Aufsehen gesorgt: Ein 41-Jähriger ersticht in einem Flüchtlingsheim einen Fünfjährigen, weil er sich in seiner Ruhe gestört fühlte. Die Polizei erschießt den Mann. Der Afghane war bereits 2014 vom Verwaltungsgericht München als gemeingefährlich eingestuft worden. Abgeschoben wurde er aber nicht: Als Konvertit, der vom Islam zum Christentum übergetreten war, hatte er sich rechtlich dagegen gewehrt. 2014 wurde ein Abschiebeverbot ausgesprochen. Der Mann trug auch eine elektronische Fußfessel, weil ein Kontaktverbot zu seiner Ex-Frau bestand.

Ist es richtig, in so einem Fall die Konversion zum Christentum, die den Mann in seiner Heimat in Gefahr gebracht hätte, höher zu wiegen als den Schutz der Bevölkerung, fragt Maischberger zu Beginn der Sendung Stephan Mayer. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion erklärt: Ein Abschiebe-Hindernis gebe es, wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen bestehe. "Die Frage ist, ob man hier nicht genauer prüfen muss."

Der CSU-Innenpolitiker spricht sich gegen einen vollständigen Abschiebestopp nach Afghanistan aus: "Das wäre eine Einladung für alle Schlepper und Schleuser, wenn man mit Sicherheit davon ausgehen könnte, dass auch abgelehnte afghanische Asylbewerber unser Land nicht verlassen müssten." Mayer fordert zudem andere Bundesländer auf, konsequenter abzuschieben. Michael Multerer, Bürgermeister von Arnschwang, empört sich: "Wenn die Gesetzeslage es zulässt, dass ein verurteilter Schwerverbrecher nicht abgeschoben werden kann, dann ist das ein Skandal."

"Grundgesetz gilt trotzdem"

Renate Künast entgegnet: Auch nach dem tragischen Mord in Bayern gelte weiterhin das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention. "Die besagen, dass man Menschen nicht in Länder abschieben darf, in denen ihnen Tod und Folter droht", sagt die Grünen-Politikerin und ehemalige Bundesministerin. Man werde auch nicht jeden in einem Gefängnis unterbringen können. "Wenn jemand bis zur Endstrafe gesessen hat und egal wo er herkommt, kann man den nicht einfach einsperren, das lässt das Recht gar nicht zu." Im konkreten Fall hätte es einer Betreuung bedurft - statt lediglich eine Fußfessel anzubringen und den Mann ansonsten alleine zu lassen.

Arnold Plickert, der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), gibt seine Einschätzung ab. Drei Dinge würden immer wieder genannt, um einer Abschiebung zu entgehen: der Wechsel zum Christentum, dass man in seiner Heimat Straftaten begangen hätte oder dass man transsexuell sei. Hier müsse man eine gesunde Skepsis an den Tag legen, ob die Begründungen tatsächlich zutreffen. Der Polizist kritisiert, dass der Afghane in Arnschwang ausgerechnet in eine Unterkunft gebracht worden sei, in der viele Frauen lebten.

Der Fall Bivsi

Und dann gibt es die andere Seite: Abschiebungen von bestens integrierten Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben. So wie die 15-jährige Bivsi, die in Deutschland geboren wurde und Ende Mai auf Veranlassung der Ausländerbehörde der Stadt Duisburg aus dem Unterricht geholt worden war. Noch am selben Tag wurde die Familie mit einem Flugzeug nach Nepal abgeschoben. Ein Asylantrag der 1998 nach Deutschland gekommenen Eltern war zuvor in allen Instanzen abgelehnt worden.

 Das ist die aus Duisburg nach Nepal abgeschobene Bivsi (Archivbild).

Das ist die aus Duisburg nach Nepal abgeschobene Bivsi (Archivbild).

Foto: rana

Der Fall hat große Emotionen ausgelöst, Mitschüler und Elternvertreter drängen auf eine Rückkehr der Familie, es gibt Demos, Appelle an die Politik und eine Petition. Maischberger schaltet live zu Bivsi nach Nepal und lässt das Mädchen zu Wort kommen. Bivsi geht noch nicht wieder zur Schule - sie müsste zunächst zwei Klassen wiederholen. Bivsi hofft, dass sie und ihre Familie nach Deutschland zurückkehren dürfen.

Stephan Kube, Elternvertreter an Bivsis Gymnasium in Duisburg, schildert die Situation, als Bivsi aus dem Unterricht geholt wurde. Das sei für die Jugendlichen ein Schock gewesen. Eine Freundin habe so hyperventiliert, dass ein Notarzt geholt werden musste. Kube kritisiert das Vorgehen der Behörden scharf: "Nach dem Erlebnis mit Bivsi wird der Glaube in unserer Gesellschaft an unseren Rechtsstaat erschüttert." Die Abschiebung sei eine Überreaktion der Behörden auf den politischen Druck. CSU-Politiker Stephan Mayer entgegnet: Bei allem menschlichen Verständnis, der Fall Bivsi sei rechtlich nicht zu beanstanden. "Wer nun mal kein Bleiberecht hat, der muss unser Land verlassen." Renate Künast wiederum kritisiert die Abschiebung der Familie: "Das ist ja kein Anis Amri." Ihrer Ansicht nach werde aktuell ein "zahlenmäßiger Abschiebepopulismus" betrieben.

Bivsi Rana abgeschoben: Duisburger demonstrieren für Schülerin
17 Bilder

Demonstration in Duisburg für Bivsi Rana

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Foto: Christoph Reichwein

Zwölf Jahre lang nur geduldet

Nurjana Arslanova ist Flüchtlingsaktivistin. Zwölf Jahre lang drohte der heutigen Erzieherin die Abschiebung, bis sie sich 2014 eine Aufenthaltsgenehmigung erkämpfen konnte. Als Kind und Jugendliche hat Arslanova im Flüchtlingslager oft mitbekommen, wie Zimmernachbarn abgeschoben wurden. "Ich hatte jede Nacht Angst, dass die Polizei in mein Zimmer kommt und ich abgeschoben werde", erzählt sie. "Eine Duldung ist der schlimmste Status, den man haben kann", erinnert sich die 27-Jährige aus dem kaukasischen Dagestan. Arslanova hält die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung für unmenschlich, sie fordert ein Bleiberecht für alle Flüchtlinge.

Fazit

Was bleibt von diesem Talk-Abend? Fragen. Wut. Und Ratlosigkeit. Etwa 222.000 ausreisepflichtige Asylbewerber gibt es aktuell in Deutschland, von denen 56.000 Deutschland tatsächlich verlassen müssen. Wie man in all diesen Fällen prüfen soll, ob es nicht die Falschen trifft - und wer die "Falschen" denn sind -, bleibt unbeantwortet. Diese Fragen müssen wir uns aber stellen.

Zitat des Abends

"Es kann nicht gerecht sein, was mit Bivsi und ihrer Familie passiert ist, aus Sicht eines Menschen, der sein Herz am rechten Fleck hat." (Elternvertreter Stephan Kube)

(oko)
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