Münster Rundfunkbeitrag: Discounter Netto scheitert mit Klage

Münster · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine Klage des Lebensmittel-Discounters Netto gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags abgewiesen. Das Gericht in Münster bestätigte die gesetzlichen Vorgaben, die den Beitragseinzug im nicht-privaten Bereich regeln.

Die Edeka-Tochter hatte sich dagegen gewehrt, Rundfunkbeiträge gestaffelt nach einzelnen Betriebsstätten, Mitarbeiterzahl und Anzahl der gemeldeten Kraftfahrzeuge zu zahlen. Netto meint, durch diese Regelung zu hohe Beträge zu zahlen. Das OVG bestätigte damit Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort