Münster Rundfunkbeitrag: Discounter Netto scheitert mit Klage
Münster · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine Klage des Lebensmittel-Discounters Netto gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags abgewiesen. Das Gericht in Münster bestätigte die gesetzlichen Vorgaben, die den Beitragseinzug im nicht-privaten Bereich regeln.
29.05.2015
, 08:43 Uhr
Die Edeka-Tochter hatte sich dagegen gewehrt, Rundfunkbeiträge gestaffelt nach einzelnen Betriebsstätten, Mitarbeiterzahl und Anzahl der gemeldeten Kraftfahrzeuge zu zahlen. Netto meint, durch diese Regelung zu hohe Beträge zu zahlen. Das OVG bestätigte damit Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln.