Widerspruch gegen Einstweilige Verfügung des Autors Springer gegen Wallraff geht in nächste Runde

Hamburg (rpo). Darf der Springer-Verlag weiterhin vom "Stasi-IM Günter Wallraff" berichten? Das soll das Hamburger Landgericht am 19. September entscheiden.

<P>Hamburg (rpo). Darf der Springer-Verlag weiterhin vom "Stasi-IM Günter Wallraff" berichten? Das soll das Hamburger Landgericht am 19. September entscheiden.

Der Autor hatte dem Verlag darin untersagt, den Begriff "Stasi-IM Günter Wallraff" weiter zu verwenden. Bei Zuwiderhandlungen hätte Springer nach Angaben von Wallraffs Anwalt ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro gedroht. Gegen die Einstweilige Verfügung vom 20. August war im Gericht bereits einen Tag später der Widerspruch des Verlags eingegangen, sagte eine Gerichtssprecherin.

ie Springer-Blätter "Welt" und "Berliner Morgenpost" hatten in einer Reihe von Artikeln über angeblich neue Beweise für eine Tätigkeit Wallraffs für die Staatssicherheit der DDR zwischen 1968 und 1971 berichtet. Wallraffs Anwalt Helmuth Jipp hatte erklärt, für diese Berichterstattung gebe es "keinerlei Beweise, nicht einmal tragfähige Anhaltspunkte".

Wenige Tage später bestätigte allerdings die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, die Berichte von "Welt" und "Berliner Morgenpost". Wallraff wurde in der so genannten Rosenholz- Datei von der DDR-Staatssicherheit für den Zeitraum 1968 bis 1971 als inoffizieller Mitarbeiter "Wagner" geführt, sagte Birthler. Die Rosenholz-Datei war kürzlich von den USA an Deutschland zurückgegeben worden. "Eine weitgehende Entlastung Wallraffs vom Vorwurf der IM- Tätigkeit, wie sie in der Vergangenheit erfolgt ist, ist nicht aufrecht zu erhalten", meinte die Bundesbeauftragte. Die Argumentation des Anwalts, wonach Wallraff als "A-Quelle" der Stasi von dieser abgeschöpft worden sei, sei nicht zu halten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort