Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Rundfunkbeitrag ist verfassungskonform

Leipzig · Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für rechtens erklärt. Gegen die Gebühren geklagt hatten Privatpersonen: Sie besäßen gar kein Rundfunkgerät und müssten dennoch zahlen.

Urteil: Der Rundfunkbeitrag ist verfassungskonform
Foto: dpa, ebe sv sab dan

Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts erklärten den Rundfunkbeitrag am Freitag in Leipzig für rechtens. Vor dem 6. Senat des Gerichts waren am Mittwoch und Donnerstag die ersten Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell mündlich verhandelt worden, das die privaten Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten. Sie müssen den Beitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen.

Schon in sämtlichen Vorinstanzen waren die Klagen erfolglos geblieben. Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich nun der bisherigen Rechtsprechung an.

Der Rundfunkbeitrag, der die frühere Rundfunkgebühr abgelöst hat, wird seit Januar 2013 pro Wohnung erhoben. Dabei spielt keine Rolle, ob es darin überhaupt Rundfunkgeräte gibt oder nicht.

Beklagte in den Verhandlungen in Leipzig waren der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und der Bayerische Rundfunk (BR). Sie hatten argumentiert, es sei gerechtfertigt, den Rundfunkbeitrag pro Wohnung zu erheben, weil Rundfunk überwiegend dort empfangen werde und es in annähernd allen Wohnungen die Möglichkeit dazu gebe.

Die Kläger hatten außerdem kritisiert, der Rundfunkbeitrag sei eine versteckte Steuer. Die Sender hielten dem vor Gericht entgegen, der Beitrag, den die Bundesländer im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt haben, sei eine Abgabe, für die die Länder die Gesetzgebungskompetenz hätten.

Der in der ARD für das Rundfunkbeitragsrecht federführende SWR-Justitiar Hermann Eicher begrüßt die Entscheidung des Gerichts: "Dieses Urteil bestätigt den konsequenten Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zeitgemäß fortzuentwickeln. Zu einem geräteunabhängigen Modell der Finanzierung gab und gibt es angesichts der immer rasanteren technischen Entwicklung keine seriöse Alternative."

Für den Juristischen Direktor des Bayerischen Rundfunks Albrecht Hesse sind damit die wesentlichen Fragen zum Rundfunkbeitrag beantwortet: "Nach Ansicht des Gerichts trägt der Rundfunkbeitrag seinen Namen zu recht. Abgabenrechtlich handelt es sich um einen Beitrag und nicht etwa um eine Steuer. Diese Abgabe fällt auch in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die zum Abschluss des Staatsvertrages berechtigt waren."

Die Kläger haben nun die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen. Im Juni sollen vor dem Bundesverwaltungsgericht weitere acht Klagen verhandelt werden und dann noch einmal vier im vierten Quartal des Jahres. Bei diesen letzten geht es um den Rundfunkbeitrag in gewerblichen Betrieben. Die Verhandlungstermine dafür stehen noch nicht fest.

(rent/lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort