Düsseldorf Flüchtling streitet Brandstiftung ab

Düsseldorf · Prozessauftakt: Ein Algerier soll eine Halle in Düsseldorf angezündet haben.

Mit unbewegten Mienen haben zwei Ex-Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft gestern vor dem Düsseldorfer Landgericht den Prozessbeginn um eine Brandstiftung in einer Flüchtlingsunterkunft in Düsseldorf verfolgt. Laut Anklage soll ein 27-Jähriger aus Algerien im Juni 2016 mittags Feuer gelegt haben, die umgewidmete Messehalle brannte komplett ab. Es entstand ein Millionenschaden. 28 der rund 150 Bewohner sollen laut Staatsanwaltschaft leichte Rauchvergiftungen erlitten haben. Einem 27-jährigen Marokkaner wird angelastet, den Mitangeklagten erst zur Brandlegung angeregt zu haben. Dem Gericht sei nur ein Verletzter bekannt, nicht 28 Verletzte, wie es in der Anklage stehe, sagt die Vorsitzende Richterin Pascale Wierum. Das Gericht verringert deswegen den Tatvorwurf von besonders schwerer Brandstiftung auf schwere Brandstiftung. Damit droht den Angeklagten eine Strafe zwischen einem und 15 Jahren Haft.

Beide schwiegen zum Start des Prozesses, der vorerst bis Ende März terminiert ist. Die Anklage vermutet als Motiv, der mutmaßliche Brandstifter habe sich über die Essenausgabe während des muslimischen Fastenmonats Ramadan geärgert. Denn an nicht-muslimische Bewohner waren morgens und mittags die üblichen Portionen ausgeteilt worden, während gläubigen Muslimen das Essen und Trinken nur zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang gestattet ist. Aus Wut habe der 27-Jährige eine Flasche Wodka auf einer Matratze ausgegossen und angezündet. Binnen weniger Minuten habe das laut Ermittlungen zum Vollbrand, letztlich zur Zerstörung der Halle geführt.

Der Verteidiger des angeblichen Brandstifters sagte, sein Mandant bestreite jeglichen Zusammenhang mit der Tat. Als gläubiger Moslem habe er keinen Wodka besessen, sei auch nicht am Streit um die Essensausgabe beteiligt gewesen. Der Hauptbelastungszeuge der Anklage habe seinen Mandanten auf Fotos angeblich mal erkannt und dann wiederum als Täter ausgeschlossen.

Beobachter gehen davon aus, dass bei Schuldsprüchen die Ausländerbehörde die Abschiebung der beiden Männer betreiben wird.

(wuk)
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