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25-Jähriger war zunächst in die USA geflohen: Fünf Jahre für den "Satansmörder"

zuletzt aktualisiert: 30.07.2001 - 18:13

Erfurt/Jena (rpo). Der als "Satansmörder" und Neonazi bekannte Hendrik Möbus aus Thüringen muss wahrscheinlich für rund fünf Jahre ins Gefängnis. Der 25-Jährige war aus den USA abgeschoben worden.

Neben der Reststrafe von fast drei Jahren aus seiner Verurteilung wegen Mordes an einem Mitschüler sollten auch Urteile von Gerichten in Eisenach und Berlin vollstreckt werden, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Montag in Erfurt.

Der 25-Jährige sitzt seit Sonntag im Gefängnis Suhl-Goldlauter. Mit Hafterleichterungen könne Möbus nicht rechnen, betonte Oberstaatsanwalt Dieter Lohmann von der Generalstaatsanwaltschaft in Jena. Gegen den Rechtsextremisten laufen ferner Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften in Erfurt und Gera wegen Verbreitens rechtsextremistischer Propaganda auch im Internet. "Die Ermittlungen werden mit allem Nachdruck voran getrieben", sagte Lohmann.

Möbus war im Dezember 1999 in die USA geflohen, wo ihn Zielfahnder des Landeskriminalamtes im vergangenen August bei Gesinnungsgenossen aufspürten. Der Neonazi hatte politisches Asyl in den USA beantragt, um seine Abschiebung zu verhindern. Das Asylverfahren sei mit der Entscheidung des US-Berufungsgerichtes beendet, sagte Lohmann.

Möbus muss nun noch zwei Jahre und acht Monate Haft wegen des Mordes an dem damals 15 Jahre alten Schüler Sandro Beyer absitzen. Anschließend sollen zwei Urteile von 1999 vollstreckt werden: Eine Strafe von anderthalb Jahren des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten wegen Verhöhnung seines Opfers als "lebensunwertes Geschöpf" und ein Urteil über acht Monate Gefängnis des Amtsgerichtes Eisenach, weil Möbus bei einem Skinhead-Konzert im Wartburgkreis den Hitler-Gruß gezeigt hatte. Ob die Abschiebehaft in den USA angerechnet werde, sei noch offen, sagte der Justizsprecher.

Welche Folgen Möbus unfreiwillige Rückkehr nach Thüringen in der rechtsextremen Szene haben wird, war dem Verfassungsschutz zunächst unklar. Teile der Neonazis verehrten Möbus als "Thüringer Nationalisten", andere lehnten ihn als "Kindermörder" ab, sagte ein Sprecher. Dass er politisches Asyl in den USA beantragt hatte, weil er wegen seiner Gesinnung angeblich in der Bundesrepublik verfolgt werde, habe die Szene mit Interesse beobachtet.

Als 17-jähriger Gymnasiast hatte Möbus in Sondershausen (Kyffhäuserkreis) gemeinsam mit zwei Freunden Sandro Beyer erdrosselt, weil dieser sich über Möbus´ Gruppe "Kinder des Satans" lustig gemacht hatte. Die Haftstrafe von acht Jahren wurde nach zwei Dritteln auf Bewährung ausgesetzt. Das juristische Prozedere zur Aufhebung der Bewährung nach den neuerlichen Urteilen hatte Möbus zur Flucht genutzt.

Quelle: RPO Archiv

 
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