Italienisches Gericht hat entschieden: "Füßeln" ist keine sexuelle Belästigung

Rom (dpa). Das "Füßeln", die mehr oder minder aufdringliche Annährung unter dem Tisch, ist nach Meinung der obersten italienischen Richter keine sexuelle Belästigung. Es handele sich dabei "ganz sicher nicht um einen körperlichen Kontakt", entschied das römische Kassationsgericht. Deshalb stelle es auch keine sexuelle Belästigung dar, meinte das Gericht nach Zeitungsberichten vom Samstag.

Die Richter hoben damit eine 25-tägige Haftstrafe für einen Mailänder Lehrer auf, der bei einem Ausflug eine Schülerin durch penetrantes "Füßeln" wider Willen umworben hatte. "Damit geht das Füßeln in das Repertoire des Schürzenjägers ein", kommentierte die römische Zeitung "Il Messaggero".

Das römische Kassationsgericht hat in der Vergangenheit mehrfach durch seine Urteile für Verwirrung gesorgt. Einen Aufschrei der Empörung löste es durch sein "Jeans-Urteil" aus: Die Richter verwarfen eine Strafe gegen einen Vergewaltiger mit der Begründung, die Frau habe enge Jeans getragen und müsse daher "mitgeholfen" haben. Jeans könnten "ohne aktive Mithilfe der Trägerin nicht ausgezogen werden".

(RPO Archiv)
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