Hamburg Fußballtor tötet Kind - Trainer verurteilt

Hamburg · Im Prozess um den Tod eines Siebenjährigen ist der Trainer des Opfers wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Der Tod des Kindes durch ein umstürzendes Fußballtor hätte verhindert werden können, sagt das Gericht.

Es sah eigentlich wie ein tragischer Unfall aus, als im Mai 2013 ein 200 Kilogramm schweres Fußballtor einen Siebenjährigen erschlug. Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hingegen hat den Fall nun als vermeidbar eingestuft und den Jugendtrainer (26) des Opfers wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen schuldig gesprochen.

Die Amtsrichterin verhängte gestern wie von der Staatsanwaltschaft gefordert eine Geldstrafe in Höhe von 420 Euro (60 Tagessätze zu je sieben Euro). Der Verurteilte ist arbeitslos, womit auch die milde Strafe begründet ist. Die Höhe der Tagessätze wird bei Geldstrafen nach dem Gehalt des Angeklagten bemessen. Die Verteidigung hatte in dem Vorfall einen tragischen Unfall gesehen und einen Freispruch verlangt. Die Richterin nannte den Prozess zu dem Unglück im vergangenen Jahr in ihrer Urteilsbegründung ein "Verfahren, in dem es nur Verlierer gab. Den kleinen Jungen, aber auch den Angeklagten". Dennoch schloss sie sich "vollumfänglich" dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.

Der Unfall hätte verhindert werden können, betonte die Richterin. Der Jugendbetreuer hätte die 13- bis 14-jährigen Spieler seiner C-Mannschaft nur unzureichend instruiert, wie sie die Fußballtore aufbauen sollen. Der Betreuer habe sich nicht an die Leitlinien des Hamburger Fußball-Verbandes und die Empfehlungen der Sportministerkonferenz für den Transport von Sportgeräten gehalten, urteilte das Gericht.

Die Kinder schossen während des Trainings auf das umgekippte Tor. Nach dem Training versuchten einige Jungen, das Tor aufzurichten. Dabei hängte sich der Siebenjährige mit den Händen an die Latte des Tores, das daraufhin umkippte und auf ihn fiel. Der Junge erlitt schwere Kopfverletzungen, er starb noch am selben Tag.

Der Betreuer hatte in der Zeit Bälle und Leibchen weggeräumt. Die Staatsanwaltschaft und später auch die Richterin kritisierten, der Mann habe sich nicht genug um seine Spieler gekümmert. Er hätte die Jungen beaufsichtigen müssen. Der Angeklagte sagte vor Gericht aus, dass er zum Zeitpunkt des Unglücks erst eine von zwei Wochenendschulungen zum Jugendbetreuer absolviert hatte und deshalb nur über wenig Erfahrung verfügte. Von den Empfehlungen des Hamburger Fußball-Verbandes und der Sportministerkonferenz habe er erst nach dem Unfall gehört, sagte der 26-jährige Betreuer.

Seine Anwältin hatte kurz vor der Urteilsverkündigung neue Beweisanträge gestellt. Unter anderem wollte sie den Trainer der U21-Fußballnationalmannschaft, Horst Hrubesch, als Zeugen laden, da dieser das Training mit umgekippten Toren auf Internetseiten des Deutschen Fußballbunds empfehle.

Rein juristisch betrachtet ist der Betreuer mit dem nun verhängten Urteil vorbestraft. Er erhält einen Eintrag im Bundeszentralregister. Auf dem polizeilichen Führungszeugnis, das bei Bewerbungen vorgelegt werden muss, wird der Urteilsspruch nicht aufgeführt. Die Untergrenze für einen Eintrag ins Führungszeugnis liegt bei einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen.

Die Verteidigerin bemängelte nach dem Prozess die Signalwirkung des Urteils auf ehrenamtliche Betreuer. Das Urteil könnte zukünftige Ehrenamtler von ihrer Arbeit abschrecken. Inwiefern der Urteilsspruch nun Auswirkungen auf etwaige Versicherungen von Ehrenamtlern hat, blieb gestern offen.

(RP)
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