Gefährliche Hunde dürfen höher besteuert werden

Die erhöhte Steuer der Gemeinde Großefehn (Landkreis Aurich) für gefährliche Hunde ist zulässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) entschieden. Der Berufungsantrag einer Hundebesitzerin gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg wurde abgelehnt.

Das Urteil sei rechtskräftig. Die Klägerin war gegen die Gemeinde vorgegangen, weil sie für ihren als Kampfhund eingestuften Staffordshire-Bullterrier 500 statt 45 Euro Hundesteuer bezahlen musste. (AZ: OVG Lüneburg 9 LA 163/10)

(RP)
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