Düsseldorf Gemeinsamer Religionsunterricht nun geregelt

Düsseldorf · Die evangelische und katholische Kirche wollen ab dem Schuljahr 2018/19 in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens einen konfessionell-kooperativen Religionsunterricht anbieten. Eine entsprechende Vereinbarung wurde von den evangelischen Kirchen im Rheinland, Westfalen und Lippe sowie von den katholischen Bistümern Münster, Essen, Paderborn und Aachen unterzeichnet, wie die Kirchen mitteilten. Das NRW-Schulministerium und die Bezirksregierungen begrüßten die Initiative der Kirchen.

Ausgenommen von der Regelung ist allerdings das Erzbistum Köln. Da dort nach wie vor jeder dritte Schüler katholisch sei, bestehe "kein Handlungsdruck", alternative Modell zu entwickeln, erklärte die Diözese in einer Mitteilung.

Die Vereinbarungen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht stehen unter dem Motto "Gemeinsamkeiten stärken - Unterschieden gerecht werden". Dazu sind die weiterhin geltenden evangelischen und katholischen Lehrpläne aufeinander zu beziehen und in entsprechende Unterrichtsplanungen umzusetzen, wie es hieß. In der Lippischen Landeskirche war ein solcher gemeinsamer Religionsunterricht für evangelische und katholische Schüler bereits in Grundschulen möglich.

Hintergrund ist, dass die Zahl christlicher Schüler zurückgeht. Religionsunterricht, den nur Schüler einer Konfession besuchten, finde immer seltener statt, hieß es. Schon jetzt komme es vor, dass der evangelische oder katholische Religionsunterricht im Klassenverband erteilt wird. Das entspreche allerdings nicht den gesetzlichen Grundlagen. Dagegen stehe der nun möglich gewordene konfessionell-kooperative Religionsunterricht im Einklang mit dem Grundgesetz.

Eine Grundschule oder eine weiterführende Schule im Bereich der Sekundarstufe I, die das neue Modell einführen will, muss bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einen Antrag stellen. Das Einvernehmen mit den Kirchen wird vor Genehmigung hergestellt.

Voraussetzungen dafür sind vor allem, dass die Fachkonferenzen den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht befürworten, die Schulkonferenz darüber berät und entsprechende Unterrichtspläne vorliegen. Zudem wird den Religionslehrern eine begleitende Fortbildung für den neuartigen Unterricht angeboten.

(epd)
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