Wuppertal Gericht: Diätkur darf abgebrochen werden

Wuppertal · Im Streit um eine abgebrochene Abspeck-Kur hat ein Therapie-Anbieter eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Das Wuppertaler Landgericht wies eine Berufung des Franchise-Unternehmens für Diätmethoden aus Solingen ab.

Die Solinger Firma war vor Gericht gezogen, weil eine Frau auf den Rat ihres Arztes hin ihre Therapie fristlos hatte kündigen wollen. In erster Instanz war die Solingerin zur Zahlung einer Teilsumme von 600 Euro verurteilt worden.

Die Zivilkammer des Landgerichts stufte die Therapie mit homöopathischen Spritzen allerdings als eine Dienstleistung höherer Art ein. Bei diesen gebe es ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Damit einher gehe ein außerordentliches, also fristloses Kündigungsrecht.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Stammkapital
Serie "Das Glück liegt im Garten" Stammkapital