Münster Gericht erlaubt E-Zigaretten in Gaststätten

Münster · Wer dampft, raucht nicht: Das strenge NRW-Nichtraucherschutzgesetz gilt nicht für E-Zigaretten.

Wirte in NRW dürfen ihren Gästen den Konsum von E-Zigaretten erlauben. Gastwirte seien nicht verpflichtet, den Gebrauch von E-Zigaretten in ihren Betrieben zu unterbinden, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster mit. Das strenge Nichtraucherschutzgesetz des Landes gelte nicht für die elektronischen Verdampfer, entschied das Gericht. Weil bei E-Zigaretten kein Tabak verbrannt werde, handele es sich nicht um Rauchen, argumentierten die Richter. Zudem seien die Gefahren für Dritte nicht mit denen des schädlichen Zigarettenqualms vergleichbar (Az.: 4 A 775/14).

Geklagt hatte ein Kölner Barbesitzer, in dessen Lokal die Gäste zur E-Zigarette greifen dürfen. Darauf hatte ihm die Stadt Ordnungsmaßnahmen angedroht. Der Wirt hatte bereits in erster Instanz vor dem Kölner Verwaltungsgericht Recht bekommen. Das Gericht wies die Berufung der Stadt Köln ab. Das Urteil verpflichte aber keinen Wirt, den Gebrauch von E-Zigaretten in seiner Gaststätte zuzulassen, teilte das NRW-Gesundheitsministerium mit. Im Rahmen des Hausrechts könne er weiterhin E-Zigaretten aus dem Lokal verbannen.

Das Oberverwaltungsgericht widersprach mit seinem Urteil der Auffassung von Bundesregierung, NRW-Gesundheitsministerium und der Stadt Köln. Sie waren davon ausgegangen, dass ein im Gesetz festgeschriebenes allgemeines Rauchverbot auch für E-Zigaretten gelte. Bei der Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes 2012 habe der Gesetzgeber zwar E-Zigaretten einbeziehen wollen, den Gesetzeswortlaut aber nicht entsprechend geändert, rügte das OVG.

Die Richter bemängelten zudem, dass die Gefährlichkeit der E-Zigarette für "Passivdampfer" bislang "nicht hinreichend erforscht, geschweige denn nachgewiesen" sei. Mögliche Gefahren durch E-Zigaretten seien jedenfalls "weder identisch noch vergleichbar". Diese Unterschiede habe der Gesetzgeber "nicht ausreichend erwogen". Die gesundheitliche Gefahr der E-Zigarette ist umstritten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung schließt Gefahren für Dritte nicht aus. Ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums erklärte, sollte das Urteil Bestand haben, wolle das Land nach "geeigneten Lösungen für den Gesundheitsschutz insbesondere auch von Kindern und Jugendlichen suchen". Dabei wolle man möglichst gemeinsam mit dem Bund handeln. Ärzte, Wissenschaftler und die Weltgesundheitsorganisation warnen nach Angaben des Ministeriums vor den gesundheitlichen Folgen der E-Zigarette auch für Passivraucher.

Eine Revision gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil ließ das Gericht nicht zu. Die Stadt Köln hat allerdings die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen. Das NRW-Gesundheitsministerium kündigte an, das Urteil in Ruhe auswerten zu wollen.

(dpa)
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