Düsseldorf Gericht: Mieter durfte im Stehen pinkeln

Düsseldorf · Stehpinkler können vorsichtig aufatmen: Wenn in ihrer Mietwohnung die Böden unter ihrem Verhalten leiden, müssen sie dafür allenfalls im Ausnahmefall aufkommen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht in einer vorläufigen Bewertung kundgetan und einer Vermieterin keine Aussicht auf Erfolg ihrer Berufung bescheinigt.

Auch wenn in der vermieteten Wohnung die Marmorböden in Bad und Gäste-WC durch Urinspritzer stumpf geworden seien, sei dies "keine schuldhafte Beschädigung der Mietsache". Das Urteil in dem Fall soll am 12. November verkündet werden.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort