Düsseldorf Gericht stützt Raucher Adolfs

Düsseldorf · Landgericht Düsseldorf: Rauchen kann dem Mieter nicht untersagt werden.

Mit einem Appell zur friedlichen Einigung hat das Landgericht Düsseldorf den Raucherprozess um die Wohnungskündigung für Friedhelm Adolfs (76) gestern fortgesetzt. Laut Räumungsklage sollte er seine Wohnung nach 40 Jahren aufgeben, weil sein Zigarettenqualm angeblich in den Hausflur wabert, was eine unzumutbare Geruchsbelästigung sei. In zwei Instanzen hatte er den Rechtsstreit gegen den Rausschmiss verloren, doch auf Weisung des Bundesgerichtshofes muss alles neu aufgerollt werden. Beim gestrigen Prozess fehlte der bekannte Raucher jedoch. Er liegt nach einem Schlaganfall im Krankenhaus.

Im Prozessreigen hat das Landgericht leichte Vorteile für den Rentner angedeutet. So ist es Mietern "nicht verboten, in der Wohnung zu rauchen. Und sie haben auch das Recht, ihre Wohnung zu verlassen und zu betreten". Wenn dabei Zigarettenrauch nach draußen dringt, sei das kein Kündigungsgrund: "Gewisse Beeinträchtigungen sind hinnehmbar", so Richter Rolf Maurer. Seine Lösung: Die Vermieterin möge auf die Umsetzung ihrer Kündigung verzichten und es mit Raucher Adolfs noch mal versuchen. Dessen Anwalt versprach, der Senior werde sich "verpflichten, stets umfangreich und ordentlich zu lüften". Andernfalls, so die Kammer, könne die Vermieterin eine neue Kündigung aussprechen.

Da die Hauswirtin wegen des "medialen Rummels" um diesen Raucher-Fall ebenfalls nicht zum Prozess gekommen war, wollen ihre Anwältinnen den Gerichtsvorschlag nun mit ihr beraten. Lenkt sie nicht ein, muss sie in sechs Punkten noch Beweise vorlegen, auch dazu, ob durch Zigarettenqualm im Treppenhaus eine Gesundheitsgefährdung der Nachbarn vorlag, ob die Klägerin durch eine Türdichtung abhelfen könnte oder ob noch ganz andere Ursachen für die behauptete Geruchsbelästigung vorliegen könnten. Ende August will die Kammer entscheiden, ob und wie es weitergeht. Der Anwalt des Rauchers riet ebenfalls zur Einigung. Die Hauswirtin habe keinen Gesichtsverlust zu fürchten, da ein Friedensschluss mit ihrem Mieter als "sehr nette, menschliche und großzügige Geste" anerkannt würde.

(wuk)
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