Düsseldorf Gericht verbietet irreführende Kondom-Werbung

Düsseldorf · Kondomverpackungen mit der Werbung "Eine Tüte à sieben Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen" sind nicht zulässig. Durch diesen Hinweis könnten Verbraucher irregeführt und darüber getäuscht werden, dass ein Kondom nur einmal verwendet werden darf, urteilte das Landgericht Düsseldorf.

Gerade Jugendliche wüssten nicht unbedingt über die richtige Anwendung dieses Verhütungsmittels Bescheid (AZ: 14c O 124/15). Dass an anderer Stelle der Verpackung lustig gemeinte Angaben zum Kalorienverbrauch oder der Hinweis "Kann Spuren von Feenstaub enthalten" abgedruckt seien, schließe eine Fehlinterpretation des beanstandeten Satzes nicht aus. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

(epd)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort