Recht auf Vergessen Google stellt nach Urteil Löschantrag ins Internet

Mountain · Google beugt sich dem europäischen Recht: Bürger aus Europa können ab sofort die Löschung unerwünschter Suchergebnisse über sie bei Google beantragen. Der US-Konzern stellte gestern ein entsprechendes Formular ins Netz. Damit setze der Konzern nach zwei Wochen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Recht auf Vergessenwerden im Internet um. Google-Chef Larry Page warnt vor negativen Folgen für Innovationen und Demokratie.

Und so funktioniert das Formular, mit dem man die Entfernung von Suchergebnissen verlangen kann: Die Antragsteller müssen die Forderung zu jedem Link begründen und die Kopie eines Ausweises hochladen. Google werde jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen, hieß es.

Der EuGH hatte entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf die Privatsphäre und den Datenschutz einer Person verletzen. Die Informationen können aber weiterhin im Netz verfügbar bleiben.

Wie lange die Bearbeitung solcher Anträge dauern könnte, dazu macht Google keine Angaben. Der Konzern habe bereits einige tausend Anfragen erhalten, so ein Sprecher. Vieles sei für die Umsetzung des Urteils aber noch unklar - zum Beispiel, nach welcher Frist die Links zu den Informationen gelöscht werden sollten, so der Sprecher. Google rechnet damit, dass strittige Fälle vor Gericht kommen werden. Gelöscht werden nur Links in Google-Diensten in den 28 EU-Ländern sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz - nicht aber etwa in der Domain "Google.com".

Über die genau Umsetzung der neuen Datenschutzvorgaben berät eine Gruppe aus hochrangigen Google-Managern und externen Experten. Dazu gehörten Verwaltungsratschef Eric Schmidt, Wikipedia-Mitgründer Jimmy Wales und Frank La Rue, der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit. Das EuGH hatte Mitte Mai überraschend ein "Recht auf Vergessen" im Internet festgelegt. Zwar sind auch andere Suchmaschinen wie Yahoo oder Microsoft von dem Urteil betroffen. Allerdings laufen mehr als 90 Prozent der europäischen Suchanfragen über Google.

Larry Page befürchtet, dass das Urteil ein ermutigendes Signal für Regierungen sein könnte, die Online-Zensur betreiben. Einschränkungen für den Fluss von Infos könnten ungewollte Konsequenzen haben, sagt er.

(RP)
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