Hamburg Hoher Schadenersatz für Witwer nach Schönheits-OP

Hamburg · Fünfeinhalb Jahre nach dem Tod der Pornodarstellerin "Sexy Cora" bei einer Schönheitsoperation ist eine Hamburger Klinik zu einer hohen Schadenersatzzahlung verurteilt worden. Wie eine Zivilkammer am Landgericht Hamburg verkündete, müssen die Klinik und die Narkoseärztin dem 31 Jahre alten Witwer eine Summe zwischen 140.000 und 824.000 Euro zahlen. In dem Betrag sind Unterhaltszahlungen, Schmerzensgeld, Behandlungs- und Beerdigungskosten enthalten.

Für die Jahre von 2013 bis 2022 soll der Witwer eine monatliche Zahlung von 5733 Euro erhalten. Auf diesen Betrag werden eigene Einkünfte des Klägers angerechnet, darum schwankt die mögliche Gesamtsumme sehr stark. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az: 303 O 173/14).

Carolin Wosnitza, wie "Sexy Cora" mit bürgerlichem Namen hieß, war einem breiteren Publikum im Jahr 2010 als "Big Brother"-Kandidatin im Fernsehsender RTL II bekannt geworden. Im Januar 2011 wollte sie sich zum fünften Mal die Brüste vergrößern lassen. Während der OP erlitt die 23-Jährige aufgrund von Sauerstoffmangel schwerste Hirnschäden, an denen sie wenige Tage später starb. Ihr Mann Tim war auch ihr Manager und lebte von ihren Einnahmen. Vor allem der Wegfall dieser Unterhaltszahlungen motivierte ihn zu der Klage.

Die an der Operation beteiligte Narkoseärztin war 2013 vom Landgericht wegen fahrlässiger Tötung zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Zivilkammer kam in ihrer Beweiserhebung ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der Anästhesistin gravierende Fehler unterlaufen seien. Deshalb müssten sie und die Klinik zahlen.

(dpa)
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