Frankfurt/Viernheim Identität des Geiselnehmers geklärt

Frankfurt/Viernheim · Der Mann war in Viernheim von der Polizei erschossen worden.

Der maskierte Geiselnehmer aus dem Kino im südhessischen Viernheim hatte keine scharfen Waffen. Der 19-Jährige aus Niedersachsen war mit zwei Schreckschusswaffen - einer Pistole und einem Gewehr - sowie mit Handgrananten-Attrappen bewaffnet, wie die Staatsanwaltschaft gestern in Darmstadt mitteilte. Der gebürtige Mannheimer war von der Polizei am Donnerstag in dem Kinokomplex erschossen worden. Die 18 Geiseln - darunter Kinder - wurden unverletzt befreit. Das Motiv des Täters war gestern weiter unklar. Hinweise auf einen politischen oder terroristischen Hintergrund gebe es aber nicht.

Der 19-Jährige war am Donnerstag gegen 14.30 Uhr in das Viernheimer Kinocenter gegangen und hatte sich dort mit einer Sturmhaube maskiert und bewaffnet. Er trug Springerstiefel. Der Heranwachsende nahm vier Angestellte und 14 Besucher als Geiseln und bedrohte sie. Kriminologin Britta Bannenberg geht davon aus, dass er die Geiselnahme sicherlich schon Wochen, wenn nicht Jahre im Sinn gehabt hat. Möglicherweise habe er das auch angedeutet, sagte die Gießener Professorin, die über Amoktaten forscht. Nach Einschätzung des Kriminalpsychologen Rudolf Egg spricht vieles für einen provozierten oder in Kauf genommenen Suizid - nach dem in den USA verbreiteten Muster "Suicide by cop" (Suizid durch Polizei). "Er hat bei dieser Demonstration von Macht und Gewalt im Stil eines Terroraktes die Tötung durch die Polizei in Kauf genommen oder möglicherweise sogar beabsichtigt."

Der Täter lebte nach Informationen der "Bild"-Zeitung mit seinem Freund in Sassenburg bei Gifhorn. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich dazu nicht - mit Verweis auf die Ermittlungen und Persönlichkeitsrechte des Täters. Unklar war auch, ob der 19-Jährige noch zur Schule ging, studierte oder berufstätig war.

Die Geiselnahme endete mit dem Tod des Mannes. "Das Spezialeinsatzkommando konnte die Bedrohungssituation nur durch Schusswaffeneinsatz beenden", heißt es bei der Staatsanwaltschaft.

(dpa)
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