Zürich Karl Dall muss in der Schweiz vor Gericht

Zürich · Entertainer Karl Dall muss sich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und der versuchten Nötigung in der Schweiz vor Gericht verantworten, so die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich. Dem 73-Jährigen werde vorgeworfen, in der Nacht zum 6. September 2013 mit einer Frau in seinem Hotelzimmer gegen deren Willen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.

Der Komiker bestreitet die Tat. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat führt seit November 2013 ein Strafverfahren gegen Dall.

(dpa)
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