Zürich Karl Dall muss in der Schweiz vor Gericht
Zürich · Entertainer Karl Dall muss sich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und der versuchten Nötigung in der Schweiz vor Gericht verantworten, so die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich. Dem 73-Jährigen werde vorgeworfen, in der Nacht zum 6. September 2013 mit einer Frau in seinem Hotelzimmer gegen deren Willen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.
24.09.2014
, 09:39 Uhr
Der Komiker bestreitet die Tat. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat führt seit November 2013 ein Strafverfahren gegen Dall.