Gericht lehnt Anhörung ab: Kein US-Asyl für Elian
zuletzt aktualisiert: 01.06.2000 - 18:00Atlanta (dpa). Die Rückkehr des Flüchtlingsjungen Elian Gonzalez aus den USA nach Kuba ist ein großes Stück näher gerückt. Ein Berufungsgericht in Atlanta (Bundesstaat Georgia) entschied am Donnerstag, dass der Sechsjährige kein Recht auf eine Anhörung über ein Asylbegehren hat.
Der in Miami (Florida) lebende Großonkel und andere Verwandte des Kindes in den USA hatten ein solches Hearing beantragt. Elians aus Kuba angereister Vater will dagegen so bald wie möglich mit seinem Sohn heimreisen. Er hat darauf gedrungen, dass ihm allein das Recht zusteht, für den Jungen zu sprechen.
Das Tauziehen um Elian ist damit aber noch nicht zu Ende. Die in den USA lebenden Angehörigen haben 14 Tage Zeit, um am selben Gericht Berufung gegen das Urteil einzulegen. Danach bliebe als letzte Möglichkeit nur noch der Gang vor das Oberste US-Gericht. Eine bestehende Anordnung, der zufolge Vater Juan Miguel Gonzalez mit Elian bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens nicht ausreisen darf, wurde durch das Urteil am Donnerstag nicht aufgehoben. Das bedeutet, dass beide vorläufig noch in den USA bleiben werden.
Elians Mutter war Ende November vergangenen Jahres auf der Flucht mit dem Kind aus Kuba ertrunken. Elian konnte gerettet werden und lebte zunächst bei dem Großonkel in Miami. Anfang April wurde er auf Anweisung des Justizministeriums gewaltsam aus dem Haus der Angehörigen geholt und zu seinem Vater gebracht. Beide halten sich seitdem im Raum Washington auf.
Justizministerin Janet Reno hatte bereits vor Monaten entschieden, dass dem Vater das alleinige Sorgerecht und damit auch die Entscheidung darüber zustehe, wo er mit seinem Sohn leben wolle. Elian sei zu jung, um selbst über seine Zukunft bestimmen zu können. Elians Verwandte in Miami beharrten dagegen darauf, dass der Junge zumindest angehört werden müsse.
Die Entscheidung vom Donnerstag wurde von drei Richtern gefällt. Die Angehörigen können nun als nächsten Schritt das gesamte Richtergremium des Berufungsgerichts anrufen.
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