Hamm Kindeswohl gefährdet – Gericht verbietet Beschneidung

Hamm · Das Oberlandesgericht Hamm hat die 2012 neu geschaffene Beschneidungsvorschrift aus religiösen oder kulturellen Motiven im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erstmals konkretisiert. In einem nun veröffentlichten Urteil vom 30. August hat das OLG einer Mutter untersagt, ihren sechsjährigen Sohn beschneiden zu lassen (Az.: 3 UF 133/13). Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund, das die Beschneidung ohne medizinische Indikatoren nicht zugelassen hatte.

Der 3. Familiensenat bemängelte, dass die Mutter das Kindswohl nicht berücksichtigt habe. Die Entscheidung zu einer Beschneidung sei ohne Einbeziehung des Jungen gefallen. Arzt und Mutter müssen aber nach Auffassung der Richter je nach Alter und Entwicklungsstand mit dem Kind reden und seine Wünsche berücksichtigen. Dies sei nicht geschehen.

Die geschiedenen Eltern hatten sich gestritten, ob die aus Kenia stammende Mutter den Sohn beschneiden lassen darf. Zur Begründung führte sie die kulturellen Riten ihrer Heimat an. Ihr Sohn sollte in Kenia als vollwertiger Mann angesehen werden. Das Gericht sah darin keine Rechtfertigung. Der Lebensmittelpunkt sei in Deutschland, Besuche in Kenia seien selten möglich und das Kind evangelisch getauft.

(dpa)
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