Gießen Klinik muss Jungen nicht auf Liste für Spenderherz setzen

Gießen · Die Uniklinik Gießen muss einen herzkranken Jungen mit schwerem Hirnschaden nicht für die Warteliste für ein Spenderorgan berücksichtigen. Das hat das Landgericht Gießen nach einem Streit mit den Eltern des Kindes entschieden.

Es stützte das Vorgehen der behandelnden Ärzte, die den Zweijährigen wegen der Schädigung und den damit verbundenen Risiken für nicht transplantationsfähig halten. Der Anwalt der Eltern will Rechtsmittel einlegen. Die Eltern waren mit ihrem Sohn zur Behandlung aus der Türkei nach Deutschland gekommen. Kurz vor der Abreise erlitt er einen Herzstillstand.

(dpa)
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