Bild, Bunte und Fokus Kachelmann verklagt Medien auf 3,25 Millionen Euro

Hamburg · Jörg Kachelmann hat die "Bunte", den "Focus", "Bild.de" und die "Bild"-Zeitung auf insgesamt mehr als drei Millionen Euro Schmerzensgeld verklagt. Der Anwalt des früheren Fernsehmoderators, Ralf Höcker, bestätigte am Mittwoch in Köln einen Bericht des Mediendienstes " Meedia" vom gleichen Tag.

Der Fall Kachelmann
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Foto: KEYSTONE, dpa

Jörg Kachelmann hat die "Bunte", den "Focus", "Bild.de" und die "Bild"-Zeitung auf insgesamt mehr als drei Millionen Euro Schmerzensgeld verklagt. Der Anwalt des früheren Fernsehmoderators, Ralf Höcker, bestätigte am Mittwoch in Köln einen Bericht des Mediendienstes "Meedia" vom gleichen Tag.

Allein von der "Bild"-Zeitung will Kachelmann demnach 1,5 Millionen Euro erstreiten. Insgesamt summieren sich die Forderungen auf 3,25 Millionen Euro. Die Redaktionen von "Bunte" und dem "Focus" in München wiesen die Forderungen ebenso wie der Springer-Verlag in Berlin zurück. Kachelmann war im Mai 2011 nach einem spektakulären Prozess vor dem Landgericht Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

Die Klagen gegen die Medien hatte Höcker Ende 2013 beim Landgericht in Köln eingereicht. "Das ist nach meinem Wissen die höchste bisher in Deutschland geforderte Geldentschädigung", sagte Höcker. Die Höhe sei gerechtfertigt.

Die Redaktionen von "Bunte" und "Focus" erklärten: "Herr Kachelmann hat seine Geldentschädigungsklage eingereicht - zwei Tage bevor wesentliche Teile des Anspruchs verjährt wären und mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Urteil." Zu klagen sei aber sein gutes Recht. "Dennoch halten wir seine Forderung für unbegründet und sehen daher der juristischen Auseinandersetzung gelassen entgegen."

Auch Springer wehrt sich gegen die Forderung. "Die Anwälte von Jörg Kachelmann haben es nach mehr als drei Jahren geschafft, ihre zwei Mahnbescheide zu begründen", teilte ein Sprecher mit. "Der Anspruch auf Geldentschädigung, der sich aus der Prozessberichterstattung ergeben soll, ist vollkommen unbegründet. Deshalb haben wir ihn bereits damals zurückgewiesen." Daran habe sich auch nichts geändert.

Einen Termin für eine mündliche Verhandlung hat das Gericht noch nicht festgelegt. Angesichts des Umfanges der Klageschrift habe das Landgericht Köln eine Frist zur Stellungnahme von einem halben Jahr festgelegt. "Das ist die dickste Klageschrift, die ich je bei Gericht eingereicht habe", sagte Höcker. Man habe auch rechtskräftig festgestellte Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorgelegt.

(ots)
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