Klägerin legt Berufung gegen Freispruch ein Karl Dall muss erneut wegen Vergewaltigungs-Vorwurf vor Gericht

Zürich · Der deutsche Entertainer Karl Dall muss sich womöglich erneut wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor einem Schweizer Gericht verantworten. Die Frau, die den 73-Jährigen bezichtigt, sie zum Sex gezwungen zu haben, hat Berufung gegen Dalls Freispruch eingelegt. Das bestätigte am Montag eine Sprecherin des Bezirksgerichts in Zürich, das den Komiker Ende vergangenen Jahres von allen Vorwürfen losgesprochen hatte.

2014: Karl Dall vor Gericht
6 Bilder

2014: Karl Dall vor Gericht

6 Bilder

Auch die Staatsanwaltschaft habe eine mögliche Berufung angemeldet, sagte die Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, Corinne Bouvard. Allerdings wolle die Anklagevertretung noch die schriftliche Urteilsbegründung zu dem Freispruch vom 9. Dezember abwarten. Erst dann wolle sie endgültig entscheiden, ob sie sich der Forderung der 43-jährigen Frau anschließt, die den Fall in die nächste Instanz bringen will.

Dall hatte stets seine Unschuld beteuert. Die Schweizer Journalistin ist wegen Stalkings von Prominenten in zwei anderen Fällen vorbestraft. Sie wirft dem Komiker aus Hamburg vor, sie im September 2013 in einem Zürcher Hotel mit Gewalt zum Sex gezwungen zu haben. Dafür lägen keine hinreichenden Beweise vor, befand das Zürcher Bezirksgericht und sprach Dall eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Franken (derzeit knapp 10.000 Euro) zu - unter anderem für eine viertägige Untersuchungshaft. Nach Auffassung des Gerichts gab es in den Aussagen der Klägerin erhebliche Ungereimtheiten.

Karl Dalls Anwalt Marc Engler sagte der Deutschen Presse-Agentur:
"Ich bin zuversichtlich, dass die Staatsanwaltschaft nach Studium des begründeten schriftlichen Urteils auf die Berufung verzichtet." Die 43-Jährige könne die Berufung vor dem Obergericht des Kantons Zürich aber auch alleine durchsetzen. Gegen ein Urteil des Obergerichts wäre wiederum Beschwerde beim Bundesgericht möglich.

Dall hatte auf seinen Freispruch mit großer Erleichterung reagiert. Während des Verfahrens, das sich über Monate hinzog, sei er "durch die Hölle" gegangen, sagte er seinerzeit der "Bild"-Zeitung. Vor dem Zürcher Bezirksgericht hatte Dall im Dezember erklärt, seit Bekanntwerden der Vorwürfe habe er keine neuen Aufträge mehr erhalten. "Die Drehbücher ruhen, solange dieser fürchterliche Verdacht besteht."

Dall war 1967 Gründungsmitglied der humoristisch-anarchistischen Gruppe "Insterburg & Co." ("Ich liebte ein Mädchen"). Mit "Diese Scheibe ist ein Hit" oder "Heute schütte ich mich zu" hatte er als Sänger Erfolge. Populär waren später auch seine Fernsehshows "Dall-As" (RTL) sowie "Jux und Dallerei" (Sat.1).

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort