Körperverletzungsprozess Prinz Ernst August soll straffrei ausgehen

Hildesheim (RPO). Die Verteidigung von Ernst August Prinz von Hannover fordert im neu aufgerollten Körperverletzungsprozess Straffreiheit für den prominenten Adeligen. Dieser habe weit mehr Nachteile erlitten als das Opfer, sagte Rechtsanwalt Hans Wolfgang Euler am Freitag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Hildesheim. Man beantrage daher, "von einer Strafe abzusehen".

Prinz Ernst August kämpft um seine Ehre
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Die zwei Ohrfeigen, die der Diskothekenbetreiber Josef Brunlehner im Januar 2000 in Kenia vom Prinzen erhalten habe, seien nicht besonders schlimm gewesen, sagte der Verteidiger. Schwerwiegender sei "die absolute Diffamierung meines Mandanten bei der Presse, seinen Freunden und seiner Familie". Der Prinz habe seit seiner Verteilung durch das Landgericht Hannover im Jahr 2004 ungerechtfertigt öffentliche Demütigungen ertragen müssen.

Der Chef des Welfenhauses war damals wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Dabei ging das Gericht von einer schweren Verletzung Brunlehners mit einem gefährlichen Gegenstand aus.

Rechtsanwalt Euler warf dem als Nebenkläger am Prozess beteiligten Brunlehner vor, falsche Aussagen gemacht zu haben. "Brunlehner ist ein begnadeter Lügner", sagte er. Dessen Behauptung, er sei von Ernst August zusammengeschlagen und schwer verletzt worden, habe sich aber als nicht haltbar erwiesen. "Dass kann nur heißen, dass er sich das zusammen mit Zeugen ausgedacht hat, um unseren Mandanten zu schädigen", betonte der Anwalt. Das Schädigen sei Brunlehner gelungen.

Der Verteidiger beantragte zudem die Einstellung des Verfahrens, weil Brunlehner den Prinzen wegen Ohrfeigen nie angezeigt habe. Damit fehle der für eine Strafverfolgung notwendige Strafantrag, argumentierte er. Staatsanwaltschaft Nico Elster erklärte daraufhin, es bestehe aber ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung der Ohrfeigen.

Verletzungen angeblich selbst zugefügt

Der Verteidiger zählte in seinen vierstündigen Plädoyer Widersprüche und Ungereimtheiten in der Aussage Brunlehners und der von diesem benannten Zeugen auf. Brunlehner habe ein Szenario aufgebaut, um hinterher Geld aus dem Prinzen herauszuholen. Auch Ärzte seien auf den "begnadeten Schauspieler" hereingefallen. "Er hat es geschafft, seiner Umgebung glaubhaft vorzuspielen, er sei schwer verletzt", sagte Euler.

Letztlich seien bei Brunlehner aber nur "zwei Schürfwunden und eine Schwellung am Schlüsselbein" festgestellt worden. "Brunlehner hat durchaus die Möglichkeit gehabt, die Verletzungen sich selbst beizubringen", sagte Euler. Vor Ort lägen genug Muscheln als Werkzeuge herum.

Disco störte Muslime

Der kenianische Verteidiger Saleem Ghalia äußerte Verständnis für den Ausbruch von Ernst August wegen andauernder Belästigungen durch die Diskothek Brunlehners. "Für die muslimische Gemeinschaft bedeutet Disco alkoholische Getränke, Drogen, junge Männer und Frauen, dröhnende Musik und Laserlicht", sagte Ghalia. Dies habe auch andere gestört. Das Auftauchen des Diskothekenbesitzers sei für Ernst August eine Provokation gewesen. Die Ohrfeigen hätten gewirkt. "Zur großen Freude der Bevölkerung hörte die Belästigung durch die Musik und die grellen Lichter auf", sagte der Anwalt.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag 200.000 Euro Geldstrafe beantragt. Sie hält nur eine einfache Körperverletzung für nachweisbar. Eine Aufklärung des Kerns des damaligen Geschehens sei heute nicht mehr möglich, sagte Elster. Das Urteil soll am 9. März (13.00 Uhr) verkündet werden.

(apd/felt)
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