Prozess um Körperverletzung Freispruch für Rapper "Kollegah"

Laufen · Promi-Rapper "Kollegah" darf sich über einen Freispruch freuen: Für das Amtsgericht Laufen (Bayern) ist nicht erwiesen, dass der 30-Jährige zwei Männer zusammenschlug.

 Der Rapper "Kollegah" (rechts) sitzt am 03.11.2014 im Gerichtssaal im Amtsgericht in Laufen (Bayern) neben seinem Verteidiger Tarik Karabulut.

Der Rapper "Kollegah" (rechts) sitzt am 03.11.2014 im Gerichtssaal im Amtsgericht in Laufen (Bayern) neben seinem Verteidiger Tarik Karabulut.

Foto: dpa, awe lof

Am Ende blieb dem Schöffengericht nichts anderes übrig: Es sprach "Kollegah" mangels Beweisen frei. Der bekannte Rapper mit dem hippen Künstlernamen triumphierte nicht offen. Kein Victory-Zeichen für einen Sieg war zu sehen nach dem Spruch, nicht einmal ein Grinsen im Gesicht. Wenn, dann freute sich der 30-Jährige still am Mittwoch im Großen Sitzungssaal des Amtsgerichtes Laufen im Berchtesgadener Land über das Urteil.

Zwar sahen darin manche keinen Freispruch erster Klasse. Doch für Richter Thomas Hippler und die beiden Schöffen ist nicht erwiesen, dass der Musiker zwei Männer zusammenschlug, wie von der Staatsanwaltschaft vorgetragen. "Die Hauptverhandlung hat keinen ausreichenden Schuldnachweis erbracht", brachte es Hippler auf den Punkt. Zwar habe der Rapper zweifelsfrei zugeschlagen, es könnte aber Notwehr gewesen sein, so das Gericht. Es entschied nach dem alten richterlichen Grundsatz "in dubio pro reo" - im Zweifelsfall für den Angeklagten.

Der künstlerische Stil des Promis aus Düsseldorf ist stark an den Gangsta-Rap angelehnt. Er selbst sprach mehrfach von Zuhälter-Rap. Sein jüngstes Album "King" brach Verkaufsrekorde und landete an der Spitze der deutschen Charts. Zum Prozess erschien der 30-Jährige am Mittwoch im schwarzen Pulli und mit schwarzer Hose.

Die Staatsanwaltschaft Traunstein hatte den Jurastudenten im Frühjahr wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie war überzeugt davon, dass der Sänger Ende Juni 2013 einen Discobesucher nach einem Auftritt in Freilassing niederschlug und dessen zu Hilfe eilendem Bekannten das Nasenbein brach. Staatsanwältin Monika Veiglhuber zweifelte die Aussagen von sechs Zeugen an, die "Kollegah" im Prozess zu seiner Entlastung aufbot. Sie leitete gar ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage gegen die Zeugen ein.

Staatsanwältin glaubt an Falschaussagen

Dem Angeklagten warf sie unverhohlen vor, die von ihm benannten Leute zu der Falschaussage bewogen zu haben. Dass das Gericht den Rapper freisprach, anstatt ihn - wie von ihr beantragt - 18 Monate ins Gefängnis zu schicken, will Veiglhuber nicht akzeptieren. Sie werde höchstwahrscheinlich Berufung gegen das Urteil einlegen, sagte sie.

Auslöser der Schlägerei an jenem frühen Morgen des 30. Juni 2013 war ein Wort aus der Gossensprache gewesen. Ein Discobesucher hatte dem Rapper beim Hinausgehen zugerufen: "Kollegah, du Hurensohn". Danach entwickelte sich eine Keilerei, in die der Provokateur selbst aber gar nicht verwickelt war. Es traf zwei andere Discogäste: Eine Platzwunde, Prellungen und ein gebrochenes Nasenbein waren die Folgen.

"Es war reine Notwehr", beteuerte "Kollegah" vor Gericht. "Ich wurde angegriffen und musste mich verteidigen." In seinem letzten Wort sagte der 30-Jährige, der seit 2009 Jura studiert: "Ich werde doch meine Karriere und mein Zukunft nicht aufs Spiel setzen." Schon am ersten Prozesstag hatte der verheiratete Vater auf die Frage der Staatsanwältin, wie er zum Thema Gewalt stehe, geantwortet: "Ich bin absolut gegen Gewalt."

Wer zuerst zuschlug, ließ sich jedenfalls nach Überzeugung des Gerichts nach elf teils entgegengesetzten Zeugenaussagen nicht mehr eindeutig rekonstruieren. Der Rapper kommt somit ungeschoren davon - vorerst. Denn ob das Landgericht Traunstein das Urteil in der möglichen Neuauflage des Prozesses bestätigt, bleibt abzuwarten.

Die jungen Fans von "Kollegah" müssen dann schon viel Glück haben, wenn sie das Berufungsverfahren wieder mitverfolgen können. Denn weil am Buß- und Bettag in Bayern schulfrei war, konnten an die 60 Jugendliche ihren Star am Mittwoch im Laufener Sitzungssaal beinahe hautnah erleben. Den Freispruch quittierten sie mit Beifall und stürmten danach hinaus, um ein Selfie mit dem Rapper zu schießen.

(dpa)
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