Gericht Madonna verbietet Auktion von Unterhose und Liebesbrief

New York · Ein Online-Auktionshaus wollte persönliche Gegenstände der US-Sängerin versteigern. Madonna wusste von nichts. Ein Gericht in New York hat den Verkauf jetzt untersagt.

Sängerin Madonna verbietet Auktion von Unterhose und Liebesbrief
Foto: rtr, LJ/HB/TB

Das Gericht ordnete nach einem Eilantrag des Popstars an, dass das Online-Auktionshaus "Gotta Have It! Collectibles" 22 Objekte der Sängerin von der Liste der für Mittwoch geplanten Versteigerung streichen muss. Unter den Gegenständen waren unter anderem eine getragene Unterhose, ein Liebesbrief von Madonnas Ex-Freund, dem verstorbenen Rapper Tupac Shakur, und eine Haarbürste.

Die 58-Jährige argumentierte in dem Eilantrag, geschockt gewesen zu sein, als sie von den Gegenständen in der geplanten Auktion erfahren habe. Dass sich Tupacs Brief nicht mehr in ihrem Besitz befände, habe sie nicht gewusst. Dass sie berühmt sei, schließe nicht ihr Recht auf Privatsphäre aus, wurde Madonna in den Gerichtsunterlagen zitiert. Darunter fielen auch ihre höchst persönlichen Gegenstände.

Der Brief von Tupac sollte nach Angaben der Gerichtsunterlagen bei der Versteigerung rund 400.000 Dollar einbringen. In den Gerichtsunterlagen verdächtigt die Sängerin eine ehemalige Freundin des Verkaufs. Die Kunstberaterin sei ein regelmäßiger Übernachtungsgast in ihrem Anwesen gewesen, auch wenn Madonna nicht zuhause gewesen sei. Ein Sprecher der Frau und des Auktionshauses kündigte an, gegen die Entscheidung vor Gericht vorgehen zu wollen.

(ap/veke)
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