Kein Schmerzensgeld für Kindergartenkind "Tigerente" vor Gericht freigesprochen

München (RPO). Gute Zeiten für "Tigerenten". Vor Gericht wurde nun entschieden, dass die Figuren auch weiterhin in Kindergärten "watscheln" dürfen. Eine Mutter hatte einen Kindergarten verklagt, in dem ein 15 Kilo schweres Holzspielzeug stand, an dem sich ihre Tochter beim Stolpern einen Zeh gebrochen hatte.

 Zusammenhalt in der Familie, unter Nachbarn und Freunden ist vielen Deutschen wichtig.

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Foto: AP, AP

Der Vorwurf der Mutter, das Tier sei zum Spielen völlig ungeeignt, da zu schwer, verwarf das Münchner Amtsgericht. Es gebe, so die Richter, auch kein Schmerzengeld für das Kind. Die Erzieherin des Mädchens habe ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Auch sei die Janosch-Figur aufgrund ihres Gewichts zum Spielen nicht ungeeignet.

"Nicht für jedes sich verwirklichende Lebensrisiko gibt es einen Verantwortlichen", gab das Gericht der Mutter mit auf den Weg. Das bloße Gewicht des Spielzeugs sei kein Klagegrund, da es im Gegenteil auch eine höhere Standfestigkeit mit sich bringe. Leichteres Spieleug könne schneller umkippen und außerdem zum Schlagen benutzt werden. Fest verankertes oder unbewegliches Spielzeug sei ein Hindernis. Nach der Argumentation der Mutter müssten selbst Gummibälle verboten werden, da Kinder auf ihnen ausrutschen könnten, befand das Amtsgericht in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht lag demnach nicht vor, weil eine Erzieherin sich nicht ununterbrochen um jedes einzelne Kind kümmern könne.

(afp)
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