Zuhälterei und Körperverletzung Staatsanwalt klagt Rapperin Schwesta Ewa an

Frankfurt/Main · Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die Rapperin Schwesta Ewa wegen des Verdachts auf Zuhälterei, Menschenhandel, Körperverletzung und Steuerhinterziehung angeklagt.

 Die Rapperin "Schwesta Ewa" bei einem Auftritt am 2. März 2015 in der Frankfurter Szene-Location "Nachtleben".

Die Rapperin "Schwesta Ewa" bei einem Auftritt am 2. März 2015 in der Frankfurter Szene-Location "Nachtleben".

Foto: dpa, brx fpt rho

Der 32-Jährigen werde vorgeworfen, von November 2015 bis September 2016 mehrere junge Frauen im gesamten Bundesgebiet zur Prostitution gezwungen zu haben, teilte die Behörde am Dienstag mit. Sie habe die 17- bis 19-Jährigen bewusst emotional und finanziell abhängig sowie "durch psychischen Druck und wiederholte körperliche Misshandlungen gefügig" gemacht.

Über das Geld, das sie auf diese Weise erhalten habe, habe sie zudem in ihren Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen falsche Angaben gemacht, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Rapperin und Produzentin sei am 16. November "im Zuge einer bundesweiten Durchsuchungsaktion" festgenommen worden und sitze seitdem in Untersuchungshaft.

Die Künstlerin berichtete in Interviews, sie habe früher selbst als Prostituierte gearbeitet. Sie wurde 1984 in Polen geboren, wuchs in Kiel auf und zog 2004 nach Frankfurt. Dort gelangte sie "durch verschiedenste Umstände schließlich ins Rotlichtmilieu der Mainmetropole, wo sie fast ein ganzes Jahrzehnt arbeiten sollte", wie es auf ihrer Internetseite heißt. Ihr erstes Musikvideo "Schwätza" kam 2011 auf den Markt. Anfang 2015 erschien ihr Album "Kurwa", das in den deutschen Charts auf Rang 11 einstieg. Sie gilt als eine der ganz wenigen Frauen in der von Männern dominierten Rapszene.

(felt/dpa)
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