Slogan «War das Ernst? oder August?» wird verboten: Lucky Strike muss Werbeplakate abhängen
zuletzt aktualisiert: 14.04.2000 - 20:39Hamburg (dpa). Der Zigarettenkonzern British American Tobacco (BAT) muss seine Werbeplakate für Lucky Strike mit der zerknüllten Schachtel und dem Slogan «War das Ernst? oder August?» abhängen.
«Es bedarf nicht des vollen Namens, um zu wissen, welcher Prinz damit gemeint ist. Das stellt eine Verballhornung des Namens dar», sagte der Richter der Pressekammer des Hamburger Landgerichts am Freitag. Damit wurde eine einstweilige Verfügung von Ernst August Prinz von Hannover bestätigt.
Gegen die einstweilige Verfügung hatte BAT Widerspruch eingelegt. Mit «Ernst» sei das Gegenteil von Spaß gemeint und auch mit «August» sei ein Wortspiel möglich. Zur Verteidigung legte der Anwalt des Konzerns einen Nachweis des Hamburger Einwohnermeldeamtes vor: Es gebe auch andere, die Ernst oder August hießen. Aber gerade in Verbindung mit der zerknüllten Schachtel sah die Kammer einen Hinweis auf den Prinzen und «die Tätlichkeiten in der Vergangenheit».
«Das habe ich erwartet», sagte der Medienrechtler Matthias Prinz, der den Adeligen vor Gericht vertrat, nach dem Verfahren der dpa. «Es muss sich keiner gegen seinen Willen für die Werbung missbrauchen lassen.»
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