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Neuer Prozess um den Serienstraftäter: "Mehmet" geht gegen Abschiebung vor

zuletzt aktualisiert: 24.04.2001 - 16:57

München (rpo). "Mehmet" ist wieder da - zumindest vorläufig: Denn der juristische Streit um die Abschiebung des jugendlichen Serienstraftäters in die Türkei vor knapp zweieinhalb Jahren geht weiter. Auf der Tagesordnung des Gerichts steht die Frage der Rechtmäßigkeit der Abschiebung.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit erörterte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München am Dienstag die Rechtmäßigkeit der Abschiebung. Der 10. VGH-Senat will sein Urteil erst im Juni verkünden. Zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung durfte "Mehmet" für vier Tage nach München einreisen.

"Mehmet" - wie der jetzt 16 Jahre alte Jugendliche aus Datenschutzgründen genannt wird - war Ende 1998 als damals 14- Jähriger abgeschoben worden. Der Fall hatte international für Aufsehen gesorgt, weil dabei erstmals ein Kind von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländern allein abgeschoben wurde. Die Eltern von "Mehmet" blieben in München.

Der Anwalt des Jugendlichen, Alexander Eberth, sieht in der Abschiebung einen Verstoß gegen den besonderen Schutz der Familie, wie er im Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Eberth will die Erlaubnis zur Rückkehr von "Mehmet" durchsetzen und dafür notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. "Mehmet" leide sehr unter der Situation, sagte Eberth. Der Jugendliche habe dem Gericht erklärt, dass er sehr viel Zeit zum Nachdenken gehabt und sich geläutert habe.

In Eilentscheidungen hatten die Gerichte die Abschiebung im November 1998 gebilligt. Auch im so genannten Hauptsacheverfahren sah das Verwaltungsgericht München in einem Urteil vom März 2000 nachträglich keine Einwände gegen die Abschiebung. Gegen dieses Urteil hatte der VGH die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles zugelassen. Der Ausschluss der Öffentlichkeit am Dienstag wurde damit begründet, dass bei der Verhandlung schutzwürdige persönliche Angelegenheiten des Jugendlichen zur Sprache kämen. An der Verhandlung nahmen auch "Mehmets" Eltern teil. Der Jugendliche steht während seines Aufenthalts in München unter ständiger Obhut eines Sozialpädagogen.

"Mehmet" kam in München zur Welt und wuchs dort auch auf, besitzt aber die türkische Staatsangehörigkeit. Schon vor seinem 14. Geburtstag hatte er mehr als 60 Delikte begangen - Diebstahl, Einbruch, Raub und gefährliche Körperverletzung. Doch als bis dahin noch Strafunmündiger konnte er dafür nicht belangt werden. Kurz nach seinem 14. Geburtstag verübte er erneut einen Raubüberfall und wurde aus der deswegen verhängten Untersuchungshaft abgeschoben.

Quelle: RPO Archiv

 
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