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Verwaltungsgerichtshof entscheidet über Abschiebung: Mehmet: München lehnt Rückkehr ab

zuletzt aktualisiert: 21.04.2001 - 10:54

Müchen (rpo). Sein Fall hat seinerzeit über Wochen die gesamte Republik beschäftigt: die Abschiebung des türkischen Serienstraftäters und Jugendlichen Mehmet. Die bayrischen Behörden hatten damals erstmals ein Kind ohne seine Eltern abgeschoben wurde. Nun will Mehmet zurück nach Deutschland - und stößt in München auf strikte Ablehnung.

Man habe für die Abschiebung des damals 14-jährigen Jugendlichen in die Türkei gute Gründe gehabt. An denen habe sich nichts geändert, sagte der Münchner Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erörtert an diesem Dienstag die Rechtmäßigkeit der Abschiebung. "Ich bin zuversichtlich, dass der VGH die Entscheidung der Stadt bestätigen wird", sagte Blume-Beyerle der Deutschen Presseagentur in München.

Der Fall "Mehmet" hatte international für Aufsehen gesorgt, weil dabei erstmals ein Kind von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländern allein abgeschoben wurde. "Mehmets" Eltern blieben in München. "Mehmet" beging schon vor seinem 14. Geburtstag mehr als 60 Delikte - Diebstahl, Einbruch, Raub und gefährliche Körperverletzung. Doch als bis dahin noch Strafunmündiger konnte er dafür nicht belangt werden. Kurz nach seinem 14. Geburtstag verübte er erneut einen Raubüberfall und wurde deswegen zu einem Jahr Jugendhaft ohne Bewährung verurteilt. Wegen der Berufung dagegen wurde das Urteil nicht rechtskräftig. Noch aus der Untersuchungshaft wurde er am 14. November 1998 abgeschoben. Rechtsgrundlage dafür war die Entscheidung der Stadt, seine Aufenthaltserlaubnis nicht zu verlängern.

Rückkehr nur für die Verhandlung

Für die Verhandlung vor dem VGH dürfe "Mehmet" für vier Tage nach München kommen, sagte Blume-Beyerle. Der inzwischen 16 Jahre alte Jugendliche werde während dieser Zeit in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht und von einem Sozialpädagogen betreut.

"Sollte die Stadt wider Erwarten vor dem VGH unterliegen, werden wir die Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragen", kündigte Blume-Beyerle an. Er begründete dies mit der grundsätzlichen Bedeutung des Falles und dem "Signalcharakter" von "Mehmets" Abschiebung. Die Münchner Polizei habe nach der Abschiebung eindeutig einen Rückgang bei den Straftaten ausländischer Jugendlicher festgestellt, inzwischen habe sich dieser "Mehmet"- Effekt allerdings wieder abgeschwächt.

Der VGH habe vor kurzem angefragt, ob das anhängige Verfahren nicht mit einem Vergleich beendet werden könne, aber die Stadt sehe dazu keine Möglichkeit und wünsche in diesem Präzedenzfall eine gerichtliche Entscheidung, teilte Blume-Beyerle mit. Der Stadt werde oft unterstellt, sie habe einen jungen Menschen ohne Betreuung in ein fremdes Land geschickt. "Nicht wahrgenommen wird aber, dass ja beide Eltern oder ein Elternteil mit dem Sohn in die Türkei hätten gehen können", betonte der Chef des Kreisverwaltungsreferats.

Hohe Gewaltbereitschaft

"Mehmet" habe eine hohe Gewaltbereitschaft gezeigt, die sich immer wieder in Körperverletzung und schwerer Körperverletzung geäußert habe, betonte Blume-Beyerle. "Wir haben den Jugendlichen damals mündlich und schriftlich vorgewarnt, aber das alles hat ebenso wie die Bemühungen des Jugendamtes überhaupt nicht gefruchtet."

Unabhängig von dem VGH-Verfahren habe "Mehmets" Anwalt eine Befristung der Abschiebungswirkung beantragt, was die Stadt aber abgelehnt habe, berichtete der KVR-Chef. Dazu sei ein neues Verfahren beim Verwaltungsgericht München anhängig.

Quelle: RPO Archiv

 
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