"Radarmörder" hatte Polizisten erschossen Mehr als 12 Jahre Haft nach tödlichen Schüssen an Radarfalle

Fulda (dpa). Wegen der tödlichen Schüsse auf einen Polizisten bei einer Radarkontrolle im hessischen Kirchheim muss der 46 Jahre alte Angeklagte zwölfeinhalb Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Fulda blieb mit seinem Urteilsspruch am Mittwoch unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die lebenslang wegen Mordes gefordert hatte. Der Angeklagte aus Halle/Saale wurde wegen Totschlags und versuchter räuberischer Erpressung mit Todesfolge sowie fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Die Verteidigung und die Vertreter der Nebenkläger kündigten bereits Revision beim Bundesgerichtshof an.

Der Fall hatte im Januar bundesweit für Entsetzen gesorgt. Der von den Medien als "Radarmörder" bezeichnete Busfahrer hatte neben der Autobahn 4 bei Kirchheim einen Polizisten erschossen und einen zweiten verletzt, nachdem er mit seinem Privatwagen auf dem Weg zur Arbeit geblitzt worden war. Das Gericht glaubte dem Angeklagten, der aussagte, er habe nur den Radarfilm mitnehmen wollen, weil er Angst um seinen Führerschein und seine berufliche Zukunft als Berufskraftfahrer hatte. Ein heimtückisches Vorgehen - ein Merkmal für Mord - wollte die Schwurgerichtskammer nicht erkennen. Der Angeklagte hatte sechs Punkte in der Verkehrssünder-Datei und ihm war angedroht worden, der nächste Verstoß könne zum Führerscheinentzug führen.

Die Witwe des getöteten Polizisten zeigte sich ebenso wie dessen verletzter Kollege tief enttäuscht über das Urteil. Der Polizist hatte zu Beginn der Verhandlung bereits gesagt, für ihn wäre es das Schlimmste, wenn das Urteil nicht auf Mord lauten würde. Der Rechtsanwalt der Witwe wollte noch am Tag der Urteilsverkündung Revision einlegen. Aber auch Verteidiger Lutz Lehmann kündigte diesen Schritt an; er zeigte sich zugleich aber erleichtert, dass keine lebenslange Haft verhängt wurde. Er hielt acht Jahre Gefängnis wegen räuberischer Erpressung für angemessen.

Das Gericht blieb mit seinem Strafmaß deutlich unter der Forderung von Staatsanwalt Stephan Heres, der lebenslang für den 46-Jährigen gefordert und zudem eine besondere Schwere der Schuld gesehen hatte. Danach hätte es keine Möglichkeit gegeben, dass nach 15 Jahren Haft der Strafrest auf Bewährung ausgesetzt wird.

Der Vorsitzende Richter Peter Krisch sagte in der rund einstündigen Urteilsbegründung, wenn es dem Angeklagten primär um den Tod der Polizisten gegangen wäre, hätte er sofort das Feuer eröffnen können. Der 46-Jährige hatte aber zunächst eine Autopanne vorgetäuscht, so dass die beiden Beamten im Radarwagen eine Pannenhilfe rufen wollten. Allerdings habe der Angeklagte als Waffenkenner billigend in Kauf genommen, dass er aus nur 30 Zentimetern Entfernung den Polizisten töten könne.

Die Verletzung des zweiten Polizisten im Radarwagen wertete die Kammer als fahrlässige Körperverletzung. Der Angeklagte habe nicht wissen können, dass sein Schuss auch den Beamten auf dem Beifahrersitz treffe. Die abgefeuerte Kugel hatte das Herz des Polizisten auf dem Fahrersitz durchbohrt und drang dann noch durch den Arm seines Kollegen. Der 46 Jahre alte Schütze wurde auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt, weil er für die Tatwaffe und zwei Gewehre keinen Waffenschein besaß.

(RPO Archiv)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort