1993 zu lebenslänglicher Haft verurteilt: Minderjährige englische Bulger-Mörder können bald begnadigt werden
zuletzt aktualisiert: 26.10.2000 - 14:38London (dpa). Zwei englische Jugendliche, die im Alter von zehn Jahren den nur zwei Jahre alten James Bulger auf grausame Weise umgebracht hatten, können in vier Monaten begnadigt werden. Das hat am Donnerstag das oberste englische Zivilgericht, der High Court in London, entschieden. Ob sie wirklich im Februar freikommen, ist damit aber noch nicht klar. Die beiden Jungen waren 1993 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ihr Prozess war einer der spektakulärsten und umstrittensten der britischen Justizgeschichte.
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg stufte das Verfahren im vergangenen Dezember als unfair ein. Unter anderem verwies das Gericht darauf, dass der damalige konservative Innenminister Michael Howard die Mindeststrafe von zehn auf 15 Jahre heraufgesetzt hatte. Eine solche Einmischung widerspricht nach Ansicht des Gerichts den Grundsätzen des Rechtsstaats.
Am Donnerstag verringerte der High Court die Mindeststrafe auf acht Jahre. Innenminister Jack Straw betonte, dies bedeute aber nicht, dass die beiden Jungen nach Ablauf dieser Frist im Februar 2001 automatisch freikämen. Das hänge ganz davon ab, ob sie nach Einschätzung von Psychiatern und Richtern noch eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellten. Die Mutter von James Bulger sagte, die Gerichtsentscheidung habe sie "angeekelt und schockiert".
Die beiden Täter waren zehn Jahre alt, als sie James Bulger im Februar 1993 in einem Einkaufszentrum entführten. Sie schlugen ihn mit Eisenstangen und warfen ihn auf ein Bahngleis, wo er von mehreren Zügen überfahren wurde. Entgegen den Bestimmungen wurde ihnen anschließend nicht vor einem Jugend-, sondern vor einem Erwachsenengericht der Prozess gemacht. Die britische Regierung hat inzwischen Gesetzesänderungen angekündigt, um solche Verfahren künftig zu verhindern.
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