Zu Schulwechsel aufgefordert: Ministerium: Robert Steinhäuser erhielt keinen Schulverweis
zuletzt aktualisiert: 06.05.2002 - 19:45Erfurt (rpo). Nach Angaben des Thüringer Kultusministeriums hat der Todesschütze von Erfurt, Robert Steinhäuser, keinen Schulverweis im rechtlichen Sinne erhalten. Im Oktober vergangenen Jahres sei er zu einem Schulwechsel aufgefordert worden, weil das Vertrauensverhältnis zu Schulleitung und Lehrern gestört war.
Das hätten die Schulakten ergeben. Zunächst war das Ministerium von einem Schulverweis ausgegangen.
Nach Angaben des Staatssekretärs hatte Steinhäuser, der die 11. Klasse auf Antrag seiner Eltern wiederholt hatte, Anfang Oktober 2001 nach einem klärenden Gespräch eingesehen, dass ein Schulwechsel eine Alternative sei. Der volljährige Schüler wurde demnach vom Schulamt an ein anderes Gymnasium verwiesen. Da dieses aber keinen Grundkurs Physik anbot, sei ihm eine weitere Schule genannt worden. Danach sei der Kontakt zu ihm abgebrochen.
Die Variante "Schulwechsel aus wichtigem Grund" sei vorgezogen worden, um Steinhäuser einen förmlichen Schulverweis zu ersparen. Das Gutenberg-Gymnasium habe damit nicht gegen rechtliche Regelungen verstoßen. Durch die Zuweisung anderer Schulen sei der spätere Täter "nicht ohne Netz und Boden" vom Gutenberg-Gymnasium verwiesen worden. Dort hatte er am 26. April 16 Menschen und sich selbst erschossen.
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