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Jugendliche hatten James Bulger grausam ermordet: Nach Entlassung: Anonymität für Kleinkind-Mörder

zuletzt aktualisiert: 08.01.2001 - 22:00

London (AP). Bei der Abwägung der Interessen ehemaliger Straftäter und der Medien hat das oberste Gericht Großbritanniens am Montag ein in der Geschichte das Landes beispielloses Urteil gefällt. Der High Court entschied, dass den wegen der Ermordung eines Kleinkindes im Jahr 1993 verurteilten Jon Venables und Robert Thompson nach ihrer Freilassung neue Identitäten gegeben werden. Außerdem wurde den Medien verboten, aktuelle Fotos von den beiden und Informationen über deren neues Leben zu veröffentlichen. Medienvertreter kritisierten das Urteil.

Venables und Thompson hatten 1993 als zehnjährige den zweijährigen James Bulger entführt und brutal ermordet. Sie waren danach zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte den Prozess gegen die beiden in einem Urteil 1999 als unfair eingestuft, worauf der High Court die Strafe auf mindestens acht Jahre Haft verminderte. Das bedeutet, dass die beiden jetzt 18-Jährigen bereits in wenigen Wochen freigelassen werden könnten.

Richterin Elizabeth Butler-Sloss befand in ihrem Urteil, dass Venables und Thompson nach ihrer möglichen Entlassung Schutz vor Racheakten benötigten. So hat der Vater des Opfers, Ralph Bulger, im vergangenen Jahr erklärt, er würde sich an den Mördern seines Sohnes rächen, wenn er sie fände. Der Fall hatte seinerzeit ein außerordentlich großes Echo in der Öffentlichkeit gefunden. Obwohl Namen bei jugendlichen Straftätern in Großbritannien in der Regel nicht veröffentlicht werden, war die Identität der Täter in diesem Fall bekannt geworden, weil gegen sie nach Erwachsenenstrafrecht verhandelt wurde.

Der Europäische Gerichtshof hatte den Prozess auch deshalb als unfair bezeichnet, weil seitens der Politik massiv in das Verfahren eingegriffen worden war. So hatte der damalige konservative Innenminister Michael Howard das Urteil des Gerichts umgeworfen und die ausgesprochene Mindeststrafe fast verdoppelt.

Ein Sprecher des Verlegerverbandes bezeichnete das Urteil vom Montag als ein neues Besorgnis erregendes Beispiel für die bereits einschlägig eingeschränkte Pressefreiheit. Der Medienanwalt Desmond Brown sagte, das Gericht sollte lieber gegen die vorgehen, die ehemalige Straftäter bedrohen anstatt die Pressefreiheit per Richterspruch weiter einzuschränken.

Quelle: RPO Archiv

 
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