NSU-Prozess Mutmaßlicher Waffenlieferant lehnt Richter weiterhin ab

München · Nach Meinung von Ralf Wohlleben hat sich der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München schon auf ein Urteil gegen ihn festgelegt. Deshalb hält der mutmaßliche Beschaffer der wichtigsten Mordwaffe im NSU-Prozess die Richter weiterhin für befangen.

 Der Angeklagte Ralf Wohlleben im Gerichtssaal im Oberlandesgericht, wo der Prozess um die Morde und Terroranschläge des "Nationalsozialistischen Untergrunds" stattfindet.

Der Angeklagte Ralf Wohlleben im Gerichtssaal im Oberlandesgericht, wo der Prozess um die Morde und Terroranschläge des "Nationalsozialistischen Untergrunds" stattfindet.

Foto: dpa, tha htf bl jai

Das Gericht hatte zuvor einen Beweisantrag Wohllebens abgelehnt. Darin verlangte er, zwei Männer als Zeugen zu laden. Die Mordwaffe hätten nicht er und ein weiterer Mitangeklagter für die NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt beschafft, sondern die beiden als Zeugen benannten Männer.

Mundlos und Böhnhardt waren zusammen mit der Hauptangeklagten Beate Zschäpe 1998 in den Untergrund abgetaucht und hatten in den folgenden Jahren zehn Menschen erschossen. Neun Opfer waren türkisch- oder griechischstämmige Zuwanderer, die alle mit derselben Pistole vom Typ "Ceska" mit Schalldämpfer erschossen wurden.

Wohlleben ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Zschäpe gilt der Bundesanwaltschaft als Mitglied des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) und Mittäterin. Für Zschäpe hat die Anklage lebenslange Haft beantragt, für Wohlleben zwölf Jahre.

(gaa)
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