Turbulenter dritter Tag im NSU-Prozess Antrags-Marathon, Lachverbot, Wortgefechte

München · Immer wieder Anträge und Streit ums Rederecht: An einem turbulenten dritten Tag im NSU-Prozess fordert ein Verteidiger ein Lachverbot, ein anderer verlässt wütend den Saal. Der Antrags-Marathon geht weiter - sogar die Einstellung des Verfahrens wird verlangt.

 Nicole Schneiders vertritt im NSU-Prozess die Interessen von Ralf Wohlleben.

Nicole Schneiders vertritt im NSU-Prozess die Interessen von Ralf Wohlleben.

Foto: dpa, tha wst

Hitzige Wortwechsel, Zwischenrufe und eine neue Antragsflut: Der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ist auch am dritten Verhandlungstag nur im Schneckentempo vorangekommen.

Noch immer hatten die mutmaßlichen Neonazi-Terroristen und Unterstützer am Mittwoch keine Gelegenheit, sich zur Anklage zu äußern. Prozessbeteiligte aller Seiten sprachen sich derweil gegen die Abtrennung eines Verfahrens zum Nagelbombenanschlag vom Juni 2004 in der Kölner Keupstraße aus.

Die Kölner Nebenklage-Anwältin Monika Müller-Laschet sagte, die Betroffenen könnten sich als "Opfer zweiter Klasse" fühlen, wenn das Verfahren um den Bombenanschlag abgetrennt würde. "Wann soll das auch sein? Das kann ja noch Jahre dauern."

Für die Anklage trat Bundesanwalt Herbert Diemer dafür ein, das Verfahren "aus Gründen der Prozess-Ökonomie und auch der Beschleunigung" zusammenzuhalten. Einer der Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe, Wolfgang Heer, sagte, der Tatkomplex Keupstraße sei nicht abtrennbar.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte am Dienstag die Möglichkeit ins Spiel gebracht, den Kölner Anschlag abzutrennen, da sich unter Umständen noch viele Geschädigte als Nebenkläger melden könnten. Im Zusammenhang mit dem Anschlag könnten sich zusätzliche Nebenkläger melden - schon jetzt sind insgesamt 86 zugelassen.

Streit um Aufzeichnung des Prozesses

Sowohl zahlreiche Anwälte der Nebenklage als auch Verteidiger stellten am Mittwoch Anträge, die gesamte Hauptverhandlung auf Video oder zumindest auf Tonträger aufzuzeichnen. Schon jetzt sei absehbar, dass es angesichts der erwarteten langen Verfahrensdauer sonst zu Diskussionen über den Wortlaut von Äußerungen kommen werde. Die Bundesanwaltschaft lehnte eine Aufzeichnung hingegen ab. Sie fürchtet, das könne Zeugen beeinflussen.

Die Anwälte der Hauptangeklagten Zschäpe beantragten erneut, die Hauptverhandlung auszusetzen, damit die Verteidigung weitere Akten aus den Untersuchungsausschüssen einsehen könne. Nur so könnten die eigenen Rechte "sinnvoll und effektiv ausgeübt werden", sagte Verteidiger Wolfgang Heer. Er verlangte zudem, Bundesanwalt Diemer und Oberstaatsanwältin Anett Greger als Sitzungsvertreter abzulösen.
Es bestehe die Besorgnis, dass sie Zschäpe "nicht mit der gebotenen Unparteilichkeit und Neutralität gegenüberstehen".

Zuvor hatte die Verteidigung von Ralf Wohlleben wegen einer angeblichen "medialen Vorverurteilung" die komplette Einstellung des Prozesses gegen ihren Mandanten verlangt. Der frühere Funktionär der rechtsextremen NPD ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.

Er soll unter anderem die Pistole Marke "Ceska" besorgt haben, mit der Mitglieder der Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) neun türkisch- und griechischstämmige Kleinunternehmer erschossen haben sollen.

Nach der Verhandlung wortkarg

Ein faires Verfahren sei nicht mehr möglich, sagte Wohllebens Verteidigerin Nicole Schneiders. Die als Anwältin der rechten Szene geltende Juristin warf Medien Stimmungsmache vor und kritisierte, auch staatliche Stellen betrachteten die NSU-Mordserie als Tatsache.
Sogar die Entschädigungszahlungen an die Opfer wertete das Ex-NPD-Mitglied Schneiders als eine Art Vorverurteilung.

"Das ist einfach nur Stimmungsmache und nicht mehr", sagte Opfer-Anwalt Thomas Bliwier. Schneiders habe mit keinem Wort dargelegt, warum das Gericht von der Berichterstattung beeinflusst sei. Anwalt Sebastian Scharmer, der die Tochter des ermordeten Mehmet Kubasik vertritt, sagte: "Das nimmt langsam etwas groteske Züge an. Wir würden gern einfach in der Sache vorankommen."

Die Stimmung im Gerichtssaal war erneut spannungsgeladen. Vor allem Zschäpes Verteidiger Heer und Wolfgang Stahl lieferten sich lange Wortgefechte mit dem Vorsitzenden Manfred Götzl. Heer beklagte, dass er nicht zuerst das Wort erteilt bekommen habe - und dass Prozessbeteiligte lachten, wenn er sprach.

Er schob gleich einen Antrag nach: Das Gericht solle die Beteiligten zur Sachlichkeit aufrufen. "Lachen ist ein Reflex", entgegnete die Bundesanwaltschaft. Heers Kollege Wolfgang Stahl zog schließlich aus Protest seine Robe aus und verließ des Saal. Drei Minuten später war er wieder da.

Zschäpe verfolgte die Verhandlung schweigend. Nach der Verhandlung gaben sich auch die Anwälte der Hauptangeklagten wie schon am Tag zuvor wortkarg und wollten vor Kameras keine Stellungnahme abgeben.

In dem stets als zu klein kritisierten Gerichtssaal war die Lage am dritten Verhandlungstag entspannt: Fast alle Zuschauer und Medienvertreter kamen ohne längere Wartezeiten in den Saal. Auch in dem für die Nebenkläger reservierten Bereich lichteten sich die Reihen: Nach Angaben eines Opfer-Anwalts waren etwa 40 Plätze frei.

(dpa/AFP/pst/csr/jco)
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