NSU-Prozess Karlsruhe weist weitere Journalisten-Klage ab
Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag eines freien Journalisten auf einen Presseplatz im Münchner NSU-Prozess abgewiesen.
Der Journalist Martin Lejeune hatte im ersten Akkreditierungsverfahren einen festen Sitzplatz erlangt, im Losverfahren ging er dann leer aus. Die Karlsruher Richter nahmen seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Sie sei unbegründet, weil keine Grundrechte verletzt seien, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (Az. 1 BvR 1236/13).
Bereits am Mittwoch hatte das Bundesverfassungsgericht die Klage eines freien Journalisten abgewiesen. Dieser hatte bemängelt, dass bei der Verlosung am Montag keine Kontingente für freie oder Online-Journalisten vorgesehen waren, und hilfsweise eine Videoübertragung des Prozesses gefordert.