NSU-Prozess Zschäpes Urheberschaft am "NSU-Brief" nicht beweisbar
München · Ist Beate Zschäpe eine Mitverfasserin des "NSU-Briefes" gewesen? Eine Sprachwissenschaftlerin kommt zu dem Urteil, dass dies heute nicht mehr bewiesen werden kann.
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, kann nicht als Mitverfasserin eines Propagandatextes der mutmaßlichen rechtsextremen Terrorgruppe dingfest gemacht werden. Eine Sprachwissenschaftlerin des Bundeskriminalamts sagte am Donnerstag in dem Münchner Prozess, laut einer von ihr verfassten Analyse sei Zschäpes Urheberschaft zwar möglich, aber nicht bestätigt.
Bei dem Dokument handelt es sich um den sogenannten "NSU-Brief", in dem die Gruppe ihr Motto "Taten statt Worte" verkündet. Diesen Text verglich die Wissenschaftlerin unter anderem mit einem privaten Brief, den Zschäpe verfasst hatte. In den Texten hätten sich zwar teils ähnliche systematische Fehler und Stilelemente gefunden, die aber für eine eindeutige Bestimmung nicht ausreichten, sagte die Wissenschaftlerin.
Ab dem Mittag wollte das Oberlandesgericht als weiteren Zeugen einen thüringischen Kriminalbeamten vernehmen, der Zschäpe vor dem Abtauchen des NSU in den Untergrund vernommen hatte. Die Bundesanwaltschaft wirft dem "Nationalsozialistischen Untergrund" zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge vor.