NSU-Prozess Bundesanwalt fordert Sicherungsverwahrung für Zschäpe

München · Im NSU-Prozess fordert die Bundesanwaltschaft für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen zehnfachen Mordes und anschließende Sicherungsverwahrung.

 Die Angeklagte Beate Zschäpe im Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München. (Archiv)

Die Angeklagte Beate Zschäpe im Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München. (Archiv)

Foto: dpa, kne gfh vge sja

Im NSU-Prozess fordert die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe.

Die Gesamtstrafe könne nur eine lebenslange Freiheitsstrafe sein, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer am Dienstag zum Abschluss des mehrtägigen Anklage-Plädoyers vor dem Münchner Oberlandesgericht. Zudem forderte er die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Anordnung einer anschließenden Sicherungsverwahrung.

Auch wenn Zschäpe kein einziges Mal selbst geschossen hat, wirft die Bundesanwaltschaft Zschäpe Mittäterschaft an allen Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" vor: den neun Morden an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden, dem Mord an einer deutschen Polizistin, zwei Bombenschlägen in Köln mit zum Teil Dutzenden Verletzten sowie zahlreichen Raubüberfällen. Insgesamt forderte Diemer für 14 dieser Verbrechen jeweils lebenslänglich. Zschäpe soll alle Taten gewollt und maßgeblich unterstützt haben.

Die Sicherungsverwahrung ist - anders als die Haft - keine Strafe für ein Verbrechen. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor Tätern zu schützen, die ihre Strafe verbüßt haben, aber als gefährlich gelten.

Diemer sagte, Zschäpe sei ein "eiskalt kalkulierender Mensch", für den Menschenleben keine Rolle spielten. Menschenleben seien ihr gleichgültig gewesen, wenn es um ihre eigenen wirtschaftlichen oder ideologischen Interessen gegangen sei, sagte der Bundesanwalt.

Die Anklage hatte an den vergangenen Prozesstagen argumentiert, Zschäpe habe mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die fanatische nationalsozialistische Gesinnung geteilt und daran mitgewirkt, Zuwanderer durch willkürliche Morde in Angst und Schrecken zu versetzen. Dabei habe sie Willen zur "Tatherrschaft" gezeigt und "ein Drittel eines verschworenen Triumvirats" gebildet.

Das Plädoyer der Anklage hatte schon vor der Sommerpause begonnen, nach mehr als vier Jahren Prozessdauer. Ebenfalls angeklagt sind vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer der Terrorgruppe. Nach der Bundesanwaltschaft sind in den kommenden Wochen die Nebenkläger mit ihren Plädoyers an der Reihe, anschließend die Verteidigung. Mit einem Urteil in dem Mammutprozess wird in einigen Monaten gerechnet.

Zschäpe ist das einzige noch lebende ehemalige Mitglied der Terrorzelle. Mundlos und Böhnhardt hatten sich nach einem fehlgeschlagenen Banküberfall im November 2011 selbst erschossen.

Nach dem Selbstmord der beiden machte sich Zschäpe nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft zudem des versuchten Mordes schuldig, als sie die Fluchtwohnung des NSU-Trios in Zwickau in Brand setzte: Sie habe damit Beweismittel vernichten wollen und den Tod von Menschen in Kauf genommen, hatte die Bundesanwaltschaft zuletzt argumentiert.

(csr)
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