NSU-Prozess in München Gericht erlässt Haftbefehl gegen Andre E.

München · Der mutmaßliche NSU-Unterstützer Andre E. muss in Untersuchungshaft. Das Münchner Oberlandesgericht erließ am Mittwoch Haftbefehl gegen den 38-Jährigen, dem die Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess Beihilfe zum versuchten Mord vorwirft.

 Andre E. beim NSU-Prozess (Archivaufnahme aus dem Mai 2013).

Andre E. beim NSU-Prozess (Archivaufnahme aus dem Mai 2013).

Foto: dpa, tha wst

Das teilte das Gericht nach mehrstündigen nicht-öffentlichen Beratungen mit. E. galt bis zuletzt als einer der engsten Vertrauten des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) und der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe. Die Bundesanwaltschaft bezeichnete ihn in ihrem Plädoyer als loyalsten Helfer des NSU. E. soll im Dezember 2000 Beihilfe zum Bombenanschlag des NSU Ende auf ein Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse in Köln geleistet haben, indem er das Wohnmobil mietete, mit dem die Täter - laut Anklage Zschäpes Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt - nach Köln fuhren.

E. saß in den vergangenen Jahren, anders als die Hauptangeklagte Zschäpe und der mutmaßliche Terrorhelfer Ralf Wohlleben, nicht in Untersuchungshaft. In ihrem Plädoyer weiteten die Ankläger ihre Vorwürfe gegen E. allerdings deutlich aus. Am Dienstag forderte Bundesanwalt Herbert Diemer eine überraschend hohe Haftstrafe von zwölf Jahren für E. und beantragte die sofortige Untersuchungshaft.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte E. nach Abschluss des Anklage-Plädoyers noch im Gerichtssaal in Gewahrsam nehmen lassen, bis zur Entscheidung über den Haftbefehl. Nach der Eröffnung des Haftbefehls muss E. nun bis auf Weiteres in Untersuchungshaft.

Die Bundesanwaltschaft hatte am Dienstag ihre Strafmaßforderungen für Zschäpe und die insgesamt vier Mitangeklagten verkündet. Für Zschäpe will sie die Höchststrafe: lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung.
Die Anklage wirft ihr Mittäterschaft an allen NSU-Verbrechen vor, darunter zehn vorwiegend rassistisch motivierte Morde sowie zwei Bombenanschläge in Köln, einer davon mit Dutzenden Verletzten.

(felt)
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