Hamm 100.000 Euro Schmerzensgeld für späte Diagnose

Hamm · Für eine zu späte Hautkrebsdiagnose bei seiner verstorbenen Ehefrau hat ein Witwer vor dem Oberlandesgericht Hamm ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro erstritten. Das Gericht machte den Hautarzt für grobe Behandlungsfehler verantwortlich. Die hohe Summe rechtfertigten die Richter damit, dass dem Arzt der Tod der Patientin zuzurechnen sei, weil sie bei rechtzeitiger Behandlung eine Chance auf Heilung gehabt hätte.

Die Frau war 2009 mit einem verfärbten Zehennagel in die Praxis gekommen. Weil sie berichtete, sich den Fuß gestoßen zu haben, ging der Arzt von einer Blutung aus und veranlasste keine vollständige Gewebeuntersuchung. Er wies die Patientin nicht genügend darauf hin, dass sie zu weiteren Untersuchungen in die Praxis kommen sollte. Als die Patientin erst 2010 zu einem anderen Arzt ging, hatte der Krebs gestreut.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort