"Traffic", "Lolita" und "Titanic": Oberste US-Richter debattieren über Sex-Szenen mit Kindern im Film
zuletzt aktualisiert: 02.11.2001 - 09:58Los Angeles/Washington (rpo). Sex-Szenen mit Kindern in Hollywood- Filmen stahen nach jahrelangem juristischen Tauziehen in den USA nun im Supreme Court in Washington auf dem Prüfstand.
Zwei Positionen sehen sich die Juristen gegenüber: Leisten solche Szenen der Kinderpornografie Vorschub oder handelt es sich um freie Meinungsäußerung. "Ich gehe in den Videoladen und kaufe drei Filme: "Traffic", "Lolita" und "Titanic". Jeder enthält simulierte sexuelle Handlungen von jemandem der 17 oder jünger ist." Mit dieser Aussage löste der Oberste Richter Stephen Breyer unter seinen Kollegen die erregte Debatte aus. Würde er damit nicht Kinderpornografie besitzen und gegen das Gesetz verstoßen, fragte Breyer provozierend.
Die erregte Debatte dreht sich um den "Child Pornography Prevention Act", ein Gesetz, das 1996 vom Kongress verabschiedet wurde. Danach ist die visuelle Darstellung simulierter sexueller Handlungen von Kindern, oder von Personen, die minderjährig "erscheinen", verboten. Das betrifft auch digitale High-Tech-Pornos mit simulierten Sex-Szenen, in denen gar keine Schauspieler vorkommen.
Lange währte das Gesetz nicht. Es verstoße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, wetterten Verfechter und Vertreter der Pornofilm-Industrie und zogen gemeinsam vor Gericht. In zweiter Runde hatten sie Erfolg. Ein Berufungsgericht befand 1999, dass das Gesetz tatsächlich zu weit gehe. Die nun dritte Runde vor dem Supreme Court wurde jetzt vom Justizministerium, 36 Bundesstaaten, 18 Kongress- Abgeordneten und einigen Kinderschutz-Organisationen eingeleitet. Sie halten das Verbot von "virtueller Kinderpornografie" zum Schutz von Kindern für wichtig. Denn selbst durch Computer erzeugte Sex-Szenen mit Minderjährigen würden das Geschäft mit Kinderpornos anregen und somit die jungen Leute gefährden.
"Die Blechtrommel", der deutsche Oscar-Gewinner aus dem Jahr 1979, könnte unter der geforderten Kinderpornografie-Gesetzgebung verboten werden. Der Film von Volker Schlöndorff über einen kleinwüchsigen Jungen in der Nazi-Zeit enthält Szenen mit simulierten sexuellen Handlungen, in die der Minderjährige verwickelt ist. Von der Zensur gefährdet wäre auch der Oscar-gekrönte Film "Traffic", in dem eine Schülerin mit ihrem Drogendealer ins Bett geht. Wie es mit "Titanic", "Lolita" oder "Romeo und Julia" aussähe, wollte Richter Breyer ebenso wissen.
Was für Folgen hätte das Verbot? Sollten Minderjährige in Hollywood bestimmte Rollen nicht mehr spielen dürfen, wollte der Oberste Richter John Paul Stevens vom stellvertretenden Generalstaatsanwalt Paul Clement wissen. Hollywood dürfte solche Sex- Szenen eben nicht mehr drehen, lautete die Antwort.
"Wir wollen niemanden anzeigen, der sich "Traffic" in der Videothek ausleiht", versuchte Clement zu beruhigen. Doch seiner Meinung nach wäre der Film auch ohne die Sex-Szene zwischen der Schülerin und dem Dealer ausgekommen. Müssten Leonardo DiCaprio und Kate Winslet als jugendliche Liebhaber in "Titanic" auf ihre stürmischen Liebesszenen verzichten? Ist Oralsex erlaubt und Geschlechtsverkehr verboten? Für den Obersten Richter Antonin Scalia ist die Definition eindeutig. Das Gesetz würde nur die simulierte Darstellung bestimmter sexueller Handlungen verbieten, nämlich Geschlechtsverkehr, Masturbation sowie Sodomie und das Zeigen von Genitalien. Mit einem Urteil des Supreme Courts ist allerdings frühestens im nächsten Jahr zu rechnen.
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