Grevenbroich Polizei verbietet Marschmusik

Grevenbroich · Weckruf des Tambourkorps um 5 Uhr nervt Anwohner in Grevenbroich.

Das musikalische Wecken am Schützenfest-Sonntag hat Tradition in vielen Dörfern am Niederrhein. Im Grevenbroicher Stadtteil Orken wurde der Brauch gestern von der Polizei zur frühen Stunde verboten. Weil es kurz nach 5 Uhr Beschwerden von Anwohnern über Ruhestörung gab, musste das örtliche Tambourkorps seine Instrumente wieder einpacken. Über Facebook machten die Spielleute ihrem Ärger Luft - und sie ernteten eine große Solidaritäts-Welle.

Die Musiker um Tambourmajor Ronald Bronneberg hatten gerade damit begonnen, ein Ständchen vor dem Haus eines ehemaligen Schützenkönigs zu spielen, als sich um 5.08 Uhr ein Streifenwagen mit Blaulicht näherte. Zwei Polizeibeamte stiegen aus und unterbrachen die morgendliche Marschmusik. "Das ist mir in meiner 40-jährigen Zeit im Tambourkorps noch nicht passiert", sagte Ronald Bronneberg: "So werden Traditionen in unseren Dörfern kaputt gemacht."

Ähnlich reagierte die Facebook-Gemeinde, die sich größtenteils auf die Seite des Tambourkorps schlug und lärmgeplagten Anwohnern entweder den Gebrauch von Ohropax oder alternativ den Umzug in entlegene Regionen empfahl. "Unfassbar", kommentierte Robert Hoppe, Bundesmeister der Historischen deutschen Schützenbruderschaften im Bezirk Grevenbroich, den Polizeieinsatz: "Solche Beschwerden bestätigen den gesellschaftlichen Stellenwert, den unsere Schützenfeste heute leider haben."

Nach dem Immissionsschutzgesetz des Landes NRW gilt von 22 bis 6 Uhr die Nachtruhe. Doch die Grevenbroicher Stadtverwaltung hatte den Bürgerschützen eine Ausnahme erteilt, indem sie den sogenannten "Regimentsbefehl" genehmigte. In dem ist zum Beispiel die Verkehrsführung während der Festumzüge geregelt, aber auch das Wecken am Sonntagmorgen ab 5 Uhr.

"Offensichtlich war diese Ausnahme den Beamten nicht bekannt, was wir bedauern", sagte Diane Drawe, Sprecherin der Polizei im Rhein-Kreis Neuss. Ihr Fazit nach dem derzeitigen Stand der Dinge: "Das Untersagen des Weckens war nicht rechtmäßig."

(RP)
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