Münster Polizeieinsatz bei NPD-Kundgebung teils rechtswidrig

Münster · Rund ein Jahr nach einer Kundgebung der rechtsextremen NPD in Münster hat das Verwaltungsgericht den damaligen Einsatz der Polizei als teilweise rechtswidrig eingestuft. Laut Urteil von gestern haben es die Beamten unterlassen, eine Sitzblockade von Gegendemonstranten zeitnah aufzulösen, um die ungehinderte Abfahrt der NPD-Wahlkämpfer zu ermöglichen.

Außerdem, so das Gericht, hätte der Partei nicht verboten werden dürfen, den "Badenweiler Marsch" abzuspielen. Dieser Marsch wurde im Nationalsozialismus vor allem für Adolf Hitler gespielt. Er sei aber rechtlich nicht als verbotenes Symbol aus der NS-Zeit einzustufen, argumentierten die Richter. Der Prozess war vom Parteivorstand der NPD angestrengt worden.

(dpa)
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