Prozess beginnt am Donnerstag: Prinz Ernst August sorgt für großen Andrang im kleinen Gericht
zuletzt aktualisiert: 04.12.2001 - 10:20Springe/Hannover (rpo). Am Donnerstag beginnt im Amtsgericht Springe der Prozess gegen Prinz Ernst August. Die rund 20 Plätze des Gerichtssaales werden dann sicher alle belegt sein.
Der Ehemann von Caroline von Monaco muss sich wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung verantworten.
"Das Telefon klingelt ununterbrochen", seufzt Werner Kemper, Sprecher des Landgerichts Hannover. Weil der Fall "derartige Dimensionen" hat, haben die Springer beim übergeordneten Landgericht um kollegiale Unterstützung gebeten. Journalisten aus ganz Deutschland bekundeten ihr Interesse an der Verhandlung. Dabei ist es eher unwahrscheinlich, dass der Welfenprinz überhaupt persönlich kommt. "Er muss ja nicht erscheinen", sagt Kemper.
Pressefotografin beleidigt und getreten?
Dass die Vorwürfe gegen den Adeligen ausgerechnet das Amtsgericht in der 30.000-Einwohner-Stadt Springe beschäftigen, hat einen einfachen Grund: Der deutsche Wohnsitz von Ernst August, das Gut Calenberg, liegt im Einzugsbereich des Gerichts mit seinen drei Richtern. "Diese Zuständigkeit zu erkennen, war schon schwierig genug", erinnert sich Kemper. Denn weil es Verwirrung um die Wohnsitze des Prinzen gegeben hatte, konnte ihm Justizpost bis vor wenigen Monaten gar nicht zugestellt werden.
Ernst August ist angeklagt, im August 1999 während der Salzburger Festspiele eine Pressefotografin beleidigt und getreten zu haben. Ein halbes Jahr später soll der Prinz auf der kenianischen Insel Lamu den Geschäftsführer einer Discothek krankenhausreif geschlagen haben. Zudem wird er beschuldigt, im Juni 2000 die Leiterin und den stellvertretenden Chefredakteur der "Bild"-Zeitung Hannover am Telefon beschimpft haben. Das Blatt hatte zuvor über die "Pinkelpause" des Prinzen nahe des türkischen Pavillons auf der Expo 2000 in Hannover berichtet.
In allen drei Fällen hatte das Amtsgericht Springe mehrere Tagessätze in Höhe von jeweils 10.000 Mark (5113 Euro) gegen Ernst August verhängt - alles in allem drei Millionen Mark. Weil der 47- Jährige dagegen Widerspruch eingelegt hat, musste die Hauptverhandlung anberaumt werden.
Seitdem überlegen die Verantwortlichen, wie sie des zu erwartenden Gedränges am Donnerstag Herr werden können. Eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes scheidet aus rechtlichen Gründen aus. "Ich halte das für unzulässig", sagt Thomas Klinge, Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover. "Es steht ausdrücklich im Gesetz, dass Fernsehaufnahmen während einer Verhandlung verboten sind." Das gelte ebenso für Aufnahmen mit einer mobilen Videoanlage.
Auch die Verlegung des Prozesses in ein größeres Gericht sei nicht ernsthaft erwogen worden. "Wenn ein Gericht vor Ort ist, sollte es auch seine Fälle selber machen", sagt Kemper. Die normalen Spielregeln der Gerichtsbarkeit werden eben auch für einen Prinzen nicht außer Kraft gesetzt.
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